LawIsInTheAir
lawisintheair.bsky.social
LawIsInTheAir
@lawisintheair.bsky.social
52 followers 130 following 300 posts
Nur private Meinung. Volljurist im Sozialrecht insb. Krankenhausvergütung und Statutsfeststellung mit Hang zur Außen- und Sicherheitspolitik
Posts Media Videos Starter Packs
Reposted by LawIsInTheAir
Alarm in #Lithuania

Russian military jets violate NATO airspace

Alarm in #Litauen
Russische Militärjets verletzen Nato-Luftraum

Alerte en #Lituanie
Des avions militaires russes violent l'espace aérien de l'OTAN
Reposted by LawIsInTheAir
Danke!
Von Dieter Breymann, CDU Mönchengladbach.

Es gibt sie noch, die klugen Stimmen innerhalb der Union.

Quelle: Instagram,
@dieter.breymann
So hab ich mich gefühlt als ich in der Wahlstation einen ET am ArbG sitzen durfte 😅
Dies kann das Jobcenter auch nicht aufheben, denn das Jobcenter prüft die Voraussetzungen ob Leistungen zu gewähren sind sprich die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Das Gesetz wenn so kommt greift auf dieser Ebene ein.
Kann und muss das Jobcenter einen neuen Leistungsantrag ablehen weil die Leistungsvoraussetzung der Erreichbarkeit nicht erfüllt ist selbst wenn der Antragsteller im Jobcenter steht und den Antrag persönlich abgibt.
Ob das ganze so durch den BT kommt ist erstmal offen. Aber eine gesetzliche Fiktion fingiert von Gesetzeswegen einen Umstand hier die Nichterreichbarkeit welche konträr zur faktischen Wirklichkeit sein kann. Dh nein mit Eintritt der Fiktion (über Vorliegen der Voraussetzungen wird man sich streiten)
Reposted by LawIsInTheAir
Wird der Verwendungszweck bei der #Abschlagszahlung an den #Stromversorger falsch angegeben, muss der das Geld nach seinen Möglichkeiten trotzdem dem richtigen Kundenkonto zuordnen.
Mehr dazu im aktuellen #Urteil des #Landgericht #Itzehoe: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/ge...
Sehr gut ich hätte auch nichts anderes erwartet.
love it! Mein persönliches Favorit: Panzerdoggo 😍
hier noch die entsprechenden Normen
Das ist wirklich ein hartes Brett, da es durchaus auch die Möglichkeit einer (widerleglichen) gesetzlichen Vermutung gegeben hätte, wogegen man sich anscheinend explizit entschieden hat.
@kommtdraufan.bsky.social
@goerch.bsky.social
@olivierbeaudessin.bsky.social
@wookieerichter.bsky.social
Da es weder eine zeitliche Begrenzung noch eine gesetzliche Aufhebung der Fiktion gibt, ist wohl das Ergebnis, wer 5 Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt und nicht innerhalb eines Monats nicht persönlich erscheint, bekommt unbegrenzt keine SGB II-Leistungen mehr.
Auf den ersten Blick spricht der Wortlaut für eine gesetzliche Fiktion. Das heißt, es wird im Ergebnis unwiderleglich vermutet, dass der Leistungsempfänger nicht erreichbar ist und damit keinen Leistungsanspruch hat. Nach § 7 Abs. 1 SGB II erhält Leistungen, wer erreichbar ist (verkürzt).
Kurze Einschätzung: Neben den bereits aus der Pressekonferenz bekannten Mechanismen und den daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Fragen, ist für mich auf den ersten Blick § 7b Abs. 4 SGB II doch die größte Überraschung.
Bei Entzug des Regelbedarfs nach § 32a gilt der Leistungsempfänger als nicht erreichbar. Wenn er sich nicht innerhalb der Frist nach § 32a S. 3 SGB II persönlich im JC erscheint.
Miete etc. (KdU) werden an Vermieter direkt gezahlt. 5. Versäumnis auch KdU entfallen. Wenn innerhalb eines Monats der Leistungsempfänger persönlich erscheint, wird der Regelbedarf mit 30% Minderung erbracht (Satz 3). § 7b Abs. 4 SGB II:
(Abs. 1), sowie vollständiger Entfall bei nicht Annahme zumutbarer Arbeit (Abs. 7). Für je 3 Monate (§ 31b SGB II). § 32 SGB II: Beim 2. Meldeversäumnis 30% Minderung sowie weitere 30% beim 3. Versäumnis. § 32a SGB II: Beim 4. Versäumnis Entfall des gesamten Regelbedarfs. 6/
Ganz kurz nur zusammengefasst: § 31 SGB II: Pflichtverletzungen (werden etwas nachgeschärft). § 31a SGB II: Direkt 30% Minderung des Regelsatzes bei Pflichtverletzung nach § 31 SGB II statt bisher 10%, 20%, 30%. 5/