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"Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen im roten Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag, dem 9. Juni 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen."
Details unter
bundeswahlleiterin.de/info/presse/...
"Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen im roten Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag, dem 9. Juni 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen."
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