Paul Eberstaller
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Paul Eberstaller
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Das BVwG ist übrigens nicht - wie ich angenommen hätte - das jüngste Gericht in Österreich.
Das ist nämlich das Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, das 2023 aus der Zusammenlegung von drei benachbarten BGs entstanden ist.

(@briancschmidt.bsky.social @martinthuer.at)
RIS+ ist ab sofort auch unter der Domain ris.plus verfügbar. Die alte Domain bleibt bestehen. Auch die Quicklinks (zB b-vg.ris.plus) funktionieren mit beiden Domains
ris+
Einfache Suche für Gesetze.
ris.plus
Auch die Verkehrspolitik war visionär
§ 45 Eisenbahngesetz möchte ich aber auch noch zur Diskussion stellen
Reposted by Paul Eberstaller
So gesehen muss man wohl sagen, dass das NÖ Jagdgesetz den Elchtest nicht bestanden hat.
Das ganze Gesetz ist meiner Meinung nach eine legistische Katastrophe. Da bin ich gespannt auf die Stellungnahme des Verfassungsdiensts
Wenn ein Zivilrechtler die Änderungen im Waffengesetz liest, bekommt er einen Herzinfarkt
Vielleicht findet sich ja ein Drittel im steiermärkischen Landtag, der das zum VfGH bringt.
Dann hätten wir auch wieder einmal mehr Judikatur zur Frage, wann Novellierungsanordnungen anfechtbar sind
Das Leichenbestattungsgesetz wurde auch schon aktualisiert.
Das Gesetz wurde erst am 27.8. kundgemacht, da läuft die Umsetzung wahrscheinlich noch.
Abgesehen davon ist die Novellierungstechnik doch eher ungewöhnlich und verstößt wohl auch gegen das (rechtlich nicht verbindliche) Legistische Handbuch des steirischen Verfassungsdiensts
Die FPÖ-geführte Steiermark hat in alle Landesgesetze eine Pflicht zum Gendern eingefügt (??)
Die Nehmammer Consulting GmbH wird aufgelöst
Schick mir dann die Liste ;)
Wer macht die IFG-Anfrage, welche 320 Rundschreiben aufgehoben wurden?
EINUNDACHTZIG KOMMA VIER ZWEI PROZENT!
Fun fact: Gerhard Karner war im Stift Melk in der Schule
Eine Verwaltungsübertretung, ja.
Wahrscheinlich ist es auch eine Ordnungsstörung nach § 81 SPG. Aber wegen einer Verwaltungsübertretung wird man ja noch nicht festgenommen. (Er ist ja nach der Notbremsung gleich in den Zug gestiegen)
🚨 RIS mentioned 🚨
Ich halte das grundsätzlich für eine gute Idee, zeigt aber gut den Function Creep: Smart Meter werden als datensparsam präsentiert und mit Opt-In eingeführt. Sobald sie flächendeckend installiert sind, ist es plötzlich ein Opt-Out mit relativ strengen Voraussetzungen.
Die Daten dürfen für die Abrechnung sowie für die Netzüberwachung genutzt werden. Die Nutzung in Strafverfahren ist (nach meinem Verständnis) ausgeschlossen – zB auch wenn es um die Entziehung von Energie (§ 132 StGB) geht. In Abgabenverfahren ist die aber zulässig.
Im neuen ElWG-Entwurf ist ua enthalten, dass man widersprechen muss, wenn man die Auslesung von Viertelstundenwerten nicht möchte. Bisher war das ein Opt-In. Wenn man eine Wärmepumpe oder eine Ladesäule hat, ist ein Widerspruch nicht möglich, außer man ist Teil einer gemeinsamen Energienutzung.
Selbst der Vertr des BKA gesteht ein, dass es de facto unmöglich ist, die Masche als Betrug zu erkennen. Nicht angesprochen wird aber, ob die Tischlerei dafür haften könnte. Schließlich war es ihr Konto, das gehackt wurde. IT-Sicherheit kann auch eine vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflicht sein.