gibt es da nicht auch eine Rechtssprechung dazu, dass nicht aufgrund von in die Zukunft gerichteten Annahmen und Prognosen Hilfen verwehrt bleiben dürfen? Dann wären ja auch Rehamaßnahmen zB sinnlos. Gerade die Psyche ist ja nie in einem für immer und alle Zeiten Zustand
… gebaut werden. Das ist im Rathaus bekannt. Passiert aber nicht. Ca. alle 2 Jahre erhöhen Jobcenter und Sozialamt den Satz für die „angemessene“ Miete. Zeitgleich erhöhen Vonovia und LEG ihre Mieten. 24qm kosten dann 614,- brutto kalt. Selbstverständlich ohne Fußbodenbelag, unmöbliert.
Einrichtungsleitung Wohnungslosenhilfe hier. In der Stadt, in der ich arbeite, kommen 4000 wohnungslose Menschen (auch Kinder) auf 340.000 EinwohnerInnen. Unter CDU im Rathaus wurden tausende Wohnungen aus der Sozialbindung genommen. Es Laut Berechnungen müssten 1000 neue Sozialwohnungen pro Jahr…
ich weiß. deshalb wohnen immer mehr sogenannte Careleaver U21 in unserer Einrichtung. JA sagt: wer mit 18 „nicht ausreichend an der Maßnahme teilnimmt“ und „nur“ ohne Wohnung ist, ist in der Wohnungslosenhilfe richtig. Wo soll man da anfangen zu argumentieren. Alles, alles im argen
aber nur, weil es nicht genug Plätze gibt. Sie hat doch den Platz bei euch! Klage müsste erfolgreich sein. Kann sie mit 18 Verfahrensbeihilfe beantragen, geringes/ kein Einkommen?
ich nehme an, das wisst ihr alles selbst. mit einer psych. Diagnose hat sie doch bis 27 Anspruch auf Jugendhilfe, weil BTHG? Ich arbeite in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, bei uns landen auch BTHG Menschen, die eigentlich zu jung für unsere Hilfe (§67, ab 21) sind,
nee, nee, nee. die Notlage Deutschlands ergibt sich doch aus der finanziellen Überforderung der Kommunen durch die Eingliederungshilfe, hatte ich verstanden?
Veränderungen im therapeutischen oder pädagogischen Alltag, die ausschließlich aufgrund von Diagnosen erfolgen, sind Realität und wirkliche, gelebte Inklusion findet kaum statt. Diagnosen dienen als Ticket für therp/päd. Intervention, darüberhinaus leider kaum Mehrwert für die Betroffenen