An Bahnhöfen darf außerhalb der Ladenöffnungszeiten wie auch an Tankstellen Reisebedarf verkauft werden. Der ist weiter gefasst als Süßigkeiten und Flaschenbier aus Kiosken.
An Bahnhöfen darf außerhalb der Ladenöffnungszeiten wie auch an Tankstellen Reisebedarf verkauft werden. Der ist weiter gefasst als Süßigkeiten und Flaschenbier aus Kiosken.
Die I. ist gerade auf dem Weg nach unten in die Regionalliga, die II. auf dem Weg nach oben in die Regionalliga. -> Im Fall des Abstiegs meldet die I. am besten einfach den Spielbetrieb ab, damit die junge und motivierte II. aufsteigen kann.
Die I. ist gerade auf dem Weg nach unten in die Regionalliga, die II. auf dem Weg nach oben in die Regionalliga. -> Im Fall des Abstiegs meldet die I. am besten einfach den Spielbetrieb ab, damit die junge und motivierte II. aufsteigen kann.