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Reposted by Barbara
Am 6. November 1990 wurde jedem Bürger das Recht zugestanden, dass er sich sich persönlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte richtet, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Am 1. Oktober 1994 tritt das Gesetz in Kraft.
October 1, 2025 at 5:53 PM