«Eine unterschiedliche Behandlung von psychischen und somatischen Erkrankungen ist zudem nicht gerechtfertigt, ebenso wenig die Beschränkung auf sogenannte "schwere Fälle", für die praktikable Abgrenzungskriterien fehlen.»
«Eine unterschiedliche Behandlung von psychischen und somatischen Erkrankungen ist zudem nicht gerechtfertigt, ebenso wenig die Beschränkung auf sogenannte "schwere Fälle", für die praktikable Abgrenzungskriterien fehlen.»