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Frank Schwabe setzt sich für Maksym Butkevych aus der Ukraine ein
Sie kommen aus Belarus, der Türkei, Kolumbien und Vietnam: Der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD) setzt sich für politisch verfolgte Parlamentarier und Menschenrechtsverteidiger weltweit ein. So unterstützt er im Rahmen des Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages – „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) – den kürzlich freigelassenen ukrainischen Journalisten – und Träger des diesjährigen Václav-Havel-Menschenrechtspreises – Maksym Butkevych, der zuletzt mehr als zwei Jahre in russischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Butkevych, einer der bekanntesten Aktivisten der Ukraine, setzte sich mit einer Nichtregierungsorganisation und dann als regionaler Sprecher des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2014 für ukrainische Binnenvertriebene von der Krim und aus dem Donbass ein sowie für die Frei­las­sung ukrai­ni­scher poli­ti­scher Gefan­ge­ner aus russischen Gefängnissen ein. Friedensaktivist im Krieg Butkevych ist nach eigener Darstellung überzeugter Pazifist. Dennoch meldete er sich nach dem erneuten Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 freiwillig bei der ukrainischen Armee, wo er Kommandeur einer kleinen Einheit wurde. Es habe für ihn – trotz seiner grundsätzlichen Ablehnung des Krieges – keine andere Wahl gegeben, als sein Land mit Waffengewalt zu verteidigen, sagt der Ukrainer in seinem Buch „Am richtigen Platz: ein ukrainischer Friedensaktivist im Krieg“. „Seit ich denken kann, bin ich Antimilitarist, und daran wird sich auch nichts ändern. Zurzeit fühle ich mich aber am richtigen Platz.“ In einem Interview mit Amnesty International sagt Butkevych: Als die russische Vollinvasion in der Ukraine begann, kannte ich die Menschenrechtssituation in Russland und wusste, dass es in der Ukraine keinen Menschenrechtsaktivismus mehr geben würde, sollte sich die russische Armee durchsetzen. Gefangennahme, Verurteilung, Haft Als Soldat half Butkevych zunächst, die ukrainische Hauptstadt Kyjiw zu verteidigen, dann wurde seine Einheit in die Ostukraine geschickt. Dort gerieten die Männer Ende Juni 2022 in russische Kriegsgefangenschaft. Ein russisches Gericht verurteilte den Ukrainer im März 2023 zu 13 Jahren Gefängnis. Begründung: Kriegsverbrechen und Verstoß gegen die Genfer Konvention. Menschenrechtsorganisationen berichteten. Über das Strafverfahren gegen Butkevych schreibt Amnesty International: „In den Berichten über das Strafverfahren findet sich nichts, was ihn plausibel mit dem angeblichen Verbrechen in Verbindung bringen würde, abgesehen von seiner auf Video aufgezeichneten Aussage, in der er sich selbst belastet, die aber alle Merkmale eines unter Folter oder anderen Formen von Zwang erzwungenen Geständnisses aufweist.“ Butkevych wurde in eine Strafkolonie in der russisch besetzten Region Luhansk gebracht. Bei Amnesty heisst es weiter: „Alle bekannten Einzelheiten seiner Gefangenschaft und seines Prozesses deuten durchweg auf zahlreiche Verletzungen seiner Menschenrechte hin, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren, sowie auf Verletzungen seiner Rechte als Kriegsgefangener nach dem humanitären Völkerrecht.“ Ukrainer in Berlin bitten Schwabe um Unterstützung Zusammen mit der ukrainischen Community in Berlin sei recht bald der Gedanke entstanden, dass Maksym Butkevych Unterstützung braucht, erzählt Frank Schwabe. Mitglieder der ukrainischen Zivilgesellschaft seien 2022 auf ihn zugekommen, um ihn als Bundestagsabgeordneten, Menschenrechts- und Europapolitiker auf den Fall aufmerksam zu machen. Im Dezember 2022 habe er die Patenschaft übernommen. Er habe Kontakt zu den Eltern des Inhaftierten aufgenommen und sich mit diesen während der über zweijährigen Haftzeit per Videotelefonie ausgetauscht, um herauszufinden, wie es ihrem Sohn gehe. Keiner, auch nicht seine Angehörigen, durfte den Aktivisten und Kämpfer allerdings während der Gefangenschaft sprechen, geschweige denn ihn besuchen. Später berichtete Butkevych dem Europäischen Parlament über die unmenschlichen Haftbedingungen in der russischen Kriegsgefangenschaft. Den Gefangenen in der Strafkolonie sei deutlich gemacht worden, dass außer dem Personal niemand Zugang zu ihnen haben werde und sie den Wärtern völlig ausgeliefert seien. „Alle Hebel in Bewegung gesetzt“ Er habe „alle Hebel in Bewegung gesetzt“ um den Ukrainer im Rahmen eines Gefangenenaustausches freizubekommen, erzählt Schwabe. „Dazu musste er auf einer Liste eingetragen werden, die dann Gegenstand von Verhandlungen zwischen beiden Ländern war.“ Es habe aufseiten der Unterstützer große Sorge bestanden, dass Russland Butkevych nicht als regulären Kriegsgefangenen behandelt und er auch in der Ukraine nicht als Soldat behandelt und damit keinen Platz in dem Austausch finden würde. Seine russischen Kontakte habe er nicht genutzt, um der russischen Seite keinerlei Legitimation zu geben, sondern sich an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments gewandt, der sich um ukrainische Armeeangehörige in russischer Kriegsgefangenschaft kümmert. Am 18. Oktober 2024 gelangte Butkevych dann im Zuge eines Austauschs von fast 200 Kriegsgefangenen nach über zwei Jahren in die freie Ukraine zurück. Nach einer gesundheitlichen Rehabilitation konnte er sich wieder seiner Arbeit widmen und kümmert sich dabei vor allem um den Schutz der Rechte illegal inhaftierter Zivilisten und Kriegsgefangener. Er ist Mitglied des Expertenrates des „Zentrums für bürgerliche Freiheiten“ und gehört dem Exekutivrat der Autorenorganisation PEN Ukraine an. Schwabe: Ich möchte, dass er weiter laut bleibt Schwabe unterstreicht, dass er die Patenschaft fortsetzen werde, obwohl mit der Freilassung ein wichtiges Ziel erreicht sei. Menschenrechtsverteidiger seien nach einer Freilassung oft weiterhin stark gefährdet. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz befasst sich Schwabe auch mit dem Phänomen der „transnationalen Repression“. Dabei verfolgen Regierungen eigene Staatsangehörige, die ihnen politisch nicht passen, jenseits des eigenen Territoriums, beschatten sie oder versuchen gar, sie umzubringen. Es gehöre zur russischen Kriegsführung, auch „Menschen in anderen Ländern zu exekutieren“, gibt Schwabe im Blick auf Butkevych zu bedenken. „Russland würde ihn sicher gerne kriegen. Er ist der russischen Führung vermutlich ein besonderer Dorn im Auge.“ Der ukrainische Aktivist reise wieder und erzähle der Welt über das Schicksal der Ukraine und seine Behandlung in russischer Gefangenschaft. Der 48-Jährige sei mittlerweile ausgemustert und habe keine Verpflichtungen mehr in den ukrainischen Streitkräften. „Butkevych ist weiter gefährdet“, sagte Schwabe. „Daher kümmere ich mich, und wir behalten ihn formal weiter im Programm“, das betroffenen Personen einen „unvergleichlichen Schutz“ biete, etwa wenn sie in Drittländern in Schwierigkeiten gerieten. Ziel sei jetzt „ein dauerhafter Schutz“, so der Bundestagsabgeordnete. „Ich möchte ja nicht, dass er verstummt und sich versteckt, sondern, dass er weiter laut bleibt.“ Butkevych solle sich weiterhin ohne Androhung von Gewalt für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einsetzen können. „Nie ein Blatt vor den Mund genommen“ Bereits kurz nach dessen Freilassung habe er Butkevych in Berlin persönlich kennengelernt. Der Ukrainer habe sich trotz der erlebten Gewalt eine Warmherzigkeit und ein vorurteilsfreies Denken bewahrt. Dass Behörden ihm seine Grenzen aufzeigen und ihn hart anfassen, sei für Butkevych nicht neu gewesen, befand er sich doch früher schon einmal in russischer Haft, und auch in der Ukraine gefielen seine Aktivitäten nicht jedem. Als Menschenrechtsaktivist habe er nie ein Blatt vor den Mund genommen, sondern Dinge angeprangert, von denen er glaubte, dass sie falsch liefen, und sei dabei auch vor Kritik an staatlichen Autoritäten nicht zurückgeschreckt. „Er möchte diesen Weg weiter gehen und ich möchte ihm dabei helfen“, erklärt Schwabe. Nach seinen Gewalterfahrungen, in Anbetracht der andauernden Bedrohung und in Würdigung seines Einsatzes für die Menschenrechte sei Butkevych weiter klar ein Fall für das PsP-Programm. Eine gerechtfertigte Würdigung des Aktivisten stellt laut Schwabe auch die Verleihung des Václav-Havel-Preises, eines der wichtigsten Menschenrechtspreise, an Maxim Butkevych dar, den dieser im September beim Europarat in Straßburg erhielt. „Frei von Rachegelüsten“ Als er Butkevych am 29. September 2025 in Straßburg wiedergesehen habe, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass dieser die Grenzerfahrungen des Krieges und der Gefangenschaft psychisch ganz gut habe wegstecken können, sagt Schwabe. „Niemanden, der so etwas erlebt – Kampfhandlungen, Verletzungen, der Anblick von Toten –, lässt das kalt.“ Butkevych werde diese Bilder, zumal als nicht erfahrener Soldat, im Kopf behalten und weiter verarbeiten. Dabei helfe ihm seine charakterstarke Persönlichkeit. So habe der Ukrainer als Anführer seiner Einheit bereits ein sehr verantwortungsvolles Handeln an den Tag gelegt, als er die ihm unterstellten Männer in die Kriegsgefangenschaft geführt habe, um deren Leben zu retten. Öffentlich wolle er nun seine Erfahrungen weitergeben, verbunden mit der Botschaft, die Ukraine weiterhin militärisch, humanitär und wirtschaftlich zu unterstützen – „ohne dabei Hass gegenüber Russland zu predigen“. Butkevych sei ein Mensch, der auf Versöhnung und Ausgleich setze und die Dinge frei von Rachegelüsten analysiere. Schwabe: Selbstverständlichkeit, sich zu kümmern Für Frank Schwabe gehört es zum Selbstverständnis als Bundestagsabgeordneter, sich über die Parlamentsarbeit hinaus um einzelne Menschen zu kümmern, „wo einem das Mandat zusätzliche Wirkungsmöglichkeiten eröffnet. Einem bestimmten Menschen im Rahmen einer Patenschaft zu helfen, das ist in jedem Einzelfall etwas ganz Besonderes“. „Wir können leider nicht alle retten. Aber vielleicht einzelne. Das hilft einigen und macht allen Mut und Hoffnung.“ Eine Patenschaft sei ein Stück Menschenrechtspolitik, Außenpolitik, stifte Stabilität und Zuversicht. Und sie mache die Politik besser. Indem man sich auf die konkreten Lebensumstände eines Einzelnen einlasse, entwickele man ein vertieftes Verständnis für den politischen Kontext eines Landes, einer Region. Als langjähriges Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion prägt der Abgeordnete mit dem Wahlkreismandat Recklinghausen I das PsP-Programm des Bundestages seit mehr als zehn Jahren mit. Wenn es darum geht, eine Patenschaft einzugehen und aufrechtzuerhalten, ist Schwabe wohl derjenige Abgeordnete mit der meisten Erfahrung. Er wisse um die Machenschaften von Autokraten und die politische Lage in den betroffenen Ländern, kenne die Täter- wie die Opferperspektive, könne einschätzen, wann eine öffentliche Intervention hilfreich ist oder man besser auf stille Diplomatie setzt, und wo man Unterstützung bekommt. „Eine Patenschaft macht immer Sinn“ „Menschenrechtsverteidiger unter den Schirm des Patenschafts-Programms des Bundestages zu nehmen macht immer Sinn“, sagt Frank Schwabe. Allein der mittlerweile etablierte Name des Programms und die Tatsache, dass dahinter Abgeordnete des Deutschen Bundestages stehen, entfalteten bereits eine Schutzwirkung. „Dann überlegen Verfolger es sich lieber noch einmal, ob sie ihre Untaten wirklich umsetzen.“ „Man versucht als Pate, die ganze Klaviatur an Hilfen zu bespielen.“ Welchen Anteil das an der Verbesserung der Lage eines Verfolgten oder Gequälten habe, etwa an Hafterleichterungen oder gar einer Freilassung, lasse sich nicht exakt messen. Er habe jedoch den Eindruck, „es hatte schon sehr stark mit dem PsP-Programm zu tun“, dass Butkevych Teil des Gefangenenaustausches wurde. So fügt sich der Fall von Maksym Butkevych für Frank Schwabe in eine Reihe von Freilassungen und mithin erfolgreichen Patenschaften. Es gelte aber, sich nicht auf solchen Erfolgen auszuruhen, sondern bei der Verteidigung der Menschenrechte wachsam, aktiv und hartnäckig zu bleiben. (ll/22.12.2025)
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December 23, 2025 at 7:42 AM
Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu angekündigten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/22.12.2025)
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December 22, 2025 at 12:06 PM
Bürgergeldsystem soll zu neuer Grundsicherung umgestaltet werden
Die Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Zudem sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Der dazu angekündigte Entwurf eines 13. Gesetzes „zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Grundsicherungsgeld) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben“ (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) stehen am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundetages. Nach einstündiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden – ebenso wie der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen laut Bundesregierung „gerechter und treffsicherer“ werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, solle daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund sollen laut Entwurf Rechte und Pflichten verbindlicher und Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitwirken, spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter gestärkt werden, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln. Die verlässliche Kommunikation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern sei die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung, heißt es. Versäumten Leistungsbeziehende den ersten Termin, erfolge noch keine Kürzung der Geldleistung. Ab dem zweiten Versäumnis jedoch solle sie um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Bleibt der dritte Termin ungenutzt, werde die Geldleistung komplett gestrichen. Einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll zudem abgeschafft werden. Stattdessen solle die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden. Auch bei den Kosten der Unterkunft sind Anpassungen geplant. So sollen die Wohnkosten in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ liege bei der anderthalbfachen Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie würden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete nach Deutschland kommen, teilt die Regierung mit. Mit dem „Rechtskreiswechsel“ sollen künftig wieder die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Ausländerbehörden für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein, heißt es im Entwurf. Aktuell sind das die Jobcenter beziehungsweise Sozialämter. Das Gesetz enthält Regelungen, die es erleichtern sollen, den Wechsel mit möglichst geringem Aufwand zu organisieren. „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ geplant Auch eine „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ ist geplant. Wer arbeiten kann, müsse sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, soll dem Entwurf zufolge von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichtet werden können, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. (hau/22.12.2025)
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December 22, 2025 at 12:06 PM
Bundestag debattiert wirtschaftspolitische Anträge
Zwei wirtschaftspolitische Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Über den Antrag „Mittelstand jetzt stärken“ (21/3047) wird nach einstündiger Debatte sofort abgestimmt. Der Antrag mit dem Titel „Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in Deutschland halten“ (21/3317) soll den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Abzustimmender Antrag der Grünen Auf eine Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der zur Abstimmung stehende Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/22.12.2025)
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December 22, 2025 at 12:06 PM
Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau
Über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert das Parlament am Donnerstag, 15. Januar 2026. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Im Anschluss soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung übernehmen. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (lbr/hau/22.12.2025)
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December 22, 2025 at 12:06 PM
Abstimmung über Einigungsvorschlag zu Klinik-Vergütungen
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden am Freitag, 19. Dezember 2025, über einen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz. Der Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935, 21/2641, 21/2893) wird auf Basis einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (21/3311) abgestimmt. Strittig war eine Regelung zu den Klinikvergütungen für das Jahr 2026. Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern. Der Bundesrat muss ebenfalls am Freitag, 19. Dezember, über den Kompromiss abstimmen. (18.12.2025)
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December 19, 2025 at 7:40 AM
Bericht über En­gagement in inter­nationalen Polizei­missionen
Der Bundestag berät am Freitag,19. Dezember 2025, eine halbe Stunde lang den „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024“ (21/515), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge beteiligte sich Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres insgesamt mit 123 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 99 lag, bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent. Der Frauenanteil betrug 2024 laut Vorlage 31,7 Prozent nach 30,3 Prozent im Vorjahr. Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, lag er damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung waren dem Bericht zufolge 104 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 laut Vorlage 27,9 Prozent. Insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei belief sich der Anteil der Frauen in UN-Missionen auf 52,6 Prozent. (sto/hau/08.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:41 PM
Anträge zu deutsch-amerikanischen Beziehungen
Der Bundestag berät am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis. Die Anträge tragen die Titel "Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft" (21/3305), "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine" (21/3307), "Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen" (21/3308), "Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen" (21/3309) und "Zölle durch positive Anreize für die USA senken" (21/3313). Die ersten drei Vorlagen sollen nach halbstündiger Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. Die vierte Vorlage soll direkt abgestimmt und die letzte Vorlage an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begrüßt in ihrem ersten Antrag (21/3305) die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA und fordert die Bundesregierung auf, diese „zum Anlass für eine Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses“ zu nehmen. Die Bundesregierung solle mit der Trump-Administration zum gegenseitigen Vorteil beider Nationen zusammenwirken und „undiplomatische Denunziationen gegenüber der US-Regierung“ unterlassen, fordern die Abgeordneten. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion tritt für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/3307) schreiben, solle die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland solle die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielen auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich solle die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. Dritter Antrag der AfD Mit ihrem dritten Antrag (21/3308) will die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ,sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem vierten Antrag (21/3309) gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Dies würde einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall schaffen und die Rechtsstaatlichkeit beschädigen, schreiben die Abgeordneten. Außerdem würde ein solcher Schritt Negativfolgen für den gesamten Euro-Raum auslösen, „da im Anblick einer Enteignung durch die politische Exekutive internationale private und staatliche Anleger mit Zweifeln an ihren Eigentumsrechten kein Vertrauen mehr in den Euro als Weltwährung und auch in den gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa hätten“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „sich gegen die Verwendung der russischen staatlichen Vermögenswerte einzusetzen, wenn diese nicht im von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Verhandlungsprozess einvernehmlich mit Russland verabredet wird“. Außerdem solle sie weder bilaterale Beiträge aus dem Bundeshaushalt leisten noch eine gemeinsame Verschuldung auf EU-Ebene eingehen, wie von der EU-Kommission für die Ukraine ebenfalls vorgeschlagen. Ferner solle sie „kriegsverlängernde Unterstützungsleistungen“ beenden und „zur Diplomatie zurückkehren“. Fünfter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die Senkung der Zölle für die USA auf Null, wenn von der US-Regierung im Gegenzug der derzeitig gegen „EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle ('Section 232 tariffs') seitens der USA deutlich gesenkt werden“, heißt es in ihrem fünften Antrag (21/3313). Außerdem wird gefordert, weitere „bestehende Handelshemmnisse“ wie „den faktischen EU-CO2-Zoll“ beziehungsweise den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen. Zudem soll die Bundesregierung „der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenkommen“ und den Digital Services Act entschärfen. "Gegenzölle vorbereiten" Gleichzeitig seien auf EU-Ebene – für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle – geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle solle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt reduziert werden, indem dem Bundestag „zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorgelegt werden, die fertig verhandelt sind“. Auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen sollten unterstützt werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften einsetzen. (ahe/nki/ste/18.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:40 PM
Regelungen zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung
Die Bundesregierung will europäische Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht umsetzen. Ihre Gesetzentwürfe „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017 / 541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) sowie „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023 / 1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023 / 1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192) berät der Bundestag erstmals am Freitag, 19. Dezember 2025. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache sollen beide Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz zielt darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen. Insbesondere sollen das Reisen zu terroristischen Zecken unter Strafe gestellt und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitert werden. Außerdem soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschieden Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden. Zudem werde die Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Handlungen eingeführt. Des Weiteren soll der Grundstraftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Paragraf 99 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) verschärft werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem neuen Stammgesetz, das den E-Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung implementiert, wird laut Regierung auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen reagiert. Das Gesetz schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorge für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften, heißt es. Ziel sei, „die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“. (hau/08.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:40 PM
Bundestag berät über aktuelle Situation in Syrien
Der Bundestag berät am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Syrien ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes – Gerechtigkeit einfordern, Wiederaufbau unterstützen, Demokratie und Menschenrechte in den Fokus rücken“ (21/3046) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Für ein friedliches Syrien – Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren – Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen" (21/3304). Nach halbstündiger Aussprache sollen der Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird aufgefordert, erhebliche Mittel und Instrumente einzusetzen und das gegenwärtige Zeitfenster in Syrien zu nutzen, um Wiederaufbau, Aufarbeitung und den Übergang zu einem freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien zu stärken, in dem sich alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und Ethnie – wiederfinden. In diesem Zusammenhang sei auch das enorme Potenzial der Diasporagemeinschaft aus Syrien in Deutschland anzuerkennen. Diejenigen, die sich in den demokratischen Wiederaufbauprozess in Syrien einbringen wollen, sollten dabei unterstützt werden. Des Weiteren soll die Regierung sicherstellen, dass die humanitäre Notlage in Syrien durch bedarfsgerechte Hilfe nach den internationalen humanitären Prinzipien adressiert wird, die den Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur vorbereitet. Hilfsorganisationen müssten ungehinderten, unabhängigen und sicheren Zugang zu allen Regionen und Bevölkerungsgruppen Syriens erhalten, wobei Strukturen der Korruption und Manipulation aus Zeiten des Assad Regimes aufzubrechen und aufzuarbeiten sind, schreiben die Abgeordneten. Aufbauend auf den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und des Außenministers seien für die Dauer der unsicheren Lage vor Ort Abschiebungen nach Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes auszusetzen, verlangen die Grünen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke dringt auf eine deutliche Steigerung der humanitären Hilfe für Syrien und einen uneingeschränkten Zugang dieser Hilfen in allen Landesteilen. In einem Antrag (21/3304) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Syriens „eine menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen“. Außerdem solle die Bundesregierung auf die „sogenannte Übergangsregierung“ Syriens einwirken, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, „um Angriffe auf Bevölkerungsgruppen wie die Alawiten und Drusen sowie Gewalt gegen Frauen und queere Menschen sofort zu stoppen“. (ahe/hau/17.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:40 PM
Abstimmung über Vorgaben zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21) und zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20) ab. Zu beiden Gesetzentwürfen liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/3327, 21/3345) vor. Zur Abstimmung über den zweiten Gesetzentwurf hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag (21/3347) eingebracht, mit dem sie unter anderem "missbräuchliche Telefonpraktiken" bei Verbrauchervertragsabschlüssen unterbinden will. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sollen Vorgaben der EU-Richtlinien 2024 / 825 und (EU) 2023 / 2673 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor beispielsweise irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) schützen sollen. Künftig sollen etwa allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel sollen laut Entwurf künftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Zudem soll unter anderem ein Verbot eingeführt werden, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz durch besondere Gestaltung von Online-Schnittstellen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen den unlauteren Wettbewerb absehbar eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde. Das Vorhaben verdeutliche, wo die „One in, one out“-Regel ihre Schwäche habe. Belastungen, die auf der Umsetzung von EU-Vorgaben beruhen, seien von der Verpflichtung zur Kompensation ausgenommen. „Der NKR dringt deshalb gegenüber der Bundesregierung auf eine Abschaffung der Ausnahme. Das Instrument ist ansonsten keine wirksame Bürokratiebremse“, heißt es weiter. Stellungnahme des Bundesrates In einer Stellungnahme (21/2464) fordert die Länderkammer insbesondere eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen. Der Bundesrat hält die Frist jedoch für zu kurz und bittet um eine Verlängerung der Abverkaufsfrist, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die Produktionszyklen der Unternehmen. „Denn dadurch besteht das Risiko, dass Verpackungen und bereits verpackte Produkte in großem Umfang vernichtet werden müssen, weil diese bereits vorproduziert sein werden, ab dem 27. September 2026 aber nicht mehr angeboten werden dürfen“, heißt es dazu. Der Bundesrat fordert daher mehr Flexibilität und eine höhere Rechtssicherheit für Unternehmen. „Der Hinweis in der Entwurfsbegründung auf eine mögliche Gewährung von längeren Fristen durch die Gerichte bei unbilligen Härten im Einzelfall gibt den Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit“, kritisiert die Länderkammer. Die Bundesregierung begrüßt zwar das Anliegen des Bundesrates, sieht jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Eine Anpassung über den 27. September 2026 hinaus sei im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung nicht zulässig. Sie betont, dass nationale Gerichte bereits die Möglichkeit hätten, angemessene Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, wenn diese für Unternehmen im Hinblick auf bereits in den Vertrieb gebrachte Produkte unbillige Härten verursachen. „Die Bundesregierung wird das Thema jedoch gegenüber der Europäischen Kommission aufgreifen, mit dem Ziel, dass diese die Problematik in den Auslegungsleitlinien zur Richtlinie 2005/29/EG adressiert“, heißt es in der Gegenäußerung. Stellungnahme zu den Bürokratiekosten Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des Bundesrates betrifft die Bürokratiekosten. Die Länderkammer weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden ist. Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich zu reduzieren. Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden „so weit wie möglich“ reduziert habe. Der Gesetzentwurf stelle zudem eine „strikte 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie dar. „Die verbleibenden Belastungen von rund 52 Millionen Euro jährlich für alle Wirtschaftsbereiche sind durch die europäischen Vorgaben bedingt und können durch Vorgaben des innerstaatlichen Rechts nicht weiter reduziert werden“, heißt es in der Gegenäußerung. Trotzdem werde sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt werden können. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 17. Dezember noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem wird die Begründung zum Gesetzentwurf erweitert, um den Begriff des „Nachhaltigkeitssiegels“ konkreter zu fassen. Damit soll eine „praxisgerechte und verhältnismäßige Anwendung“ ermöglicht werden. Zudem wird im Normtext klargestellt, dass die aufgrund des Gesetzentwurfs zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts eingefügten Regelungen für Dark Patterns beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zugleich auch Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb begründen und unlauter sind. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie des Behandlungsvertragsrechts (21/1856) sollen Vorgaben der EU-Richtlinien 2023 / 2673 und 2024 / 825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Richtlinien müssen laut Gesetzentwurf bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden; zudem sind weitere Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen. Änderungen sieht der Entwurf auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unternehmer sollen demnach Verbraucher künftig deutlicher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über Haltbarkeitsgarantien informieren müssen. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Bei Finanzdienstleistungsverträgen wird der Katalog der Informationspflichten neu strukturiert und unter anderem durch Vorgaben zu „angemessenen Erläuterungen“ ergänzt. Darüber hinaus soll im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch auf die unentgeltliche Aushändigung der ersten Kopie der Behandlungsakte verankert werden. Diese Änderung geht laut Vorlage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zurück. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 17. Dezember noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch weitere Vorgaben zur Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche aufgenommen werden, die den Abschluss eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen betreffen. Ein Verbraucher soll demnach „nicht manipuliert oder anderweitig in seiner Fähigkeit, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert“ werden. Laut Begründung soll damit gegen sogenannte „Dark Patterns“ vorgegangen werden. Angepasst wurden zudem der Wortlaut der im Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Einsichtnahme in die Behandlungsakte. (scr/hau/17.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:39 PM
Debatte über „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften“
Die Linksfraktion will „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“. Über ihren so betitelten Antrag (21/627) entscheidet das Parlament am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Debatte namentlich. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (21/2691) die Ablehnung. Ebenfalls abschließend beraten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen" (21/2028). Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/3349) vorgelegt. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a Erbschaftssteuergesetz abzuschaffen. Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Das sieht ihr Antrag (21/2028) vor, der auch ein Ende der „De-facto- Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ fordert. Für große Betriebsvermögen sollen künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Der Antrag befasst sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum“. (bal/hau/17.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:39 PM
Parlament stimmt über Standortfördergesetz ab
Um Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts“ (Standortfördergesetz, 21/2507, 21/3065) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Debatte abstimmt. Den Abgeordneten liegt dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3343) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3348) vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt zur Abstimmung einen Entschließungsantrag (21/3346) ein, in dem sie unter anderem ein Konzept dafür fordert, "wie die Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliche Infrastruktur und öffentliche Betreiber der Daseinsvorsorge, wie die Stadtwerke, auch unter Einsatz privaten und öffentlichen Kapitals gestärkt werden können". Abgestimmt wird auch über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung der sogenannten Wegzugbesteuerung gemäß Paragraf 6 Außensteuergesetz“ (21/2544). Auch dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/3343). In erster Lesung berät das Parlament den Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) (21/3058). Er soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss federführend sein. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die deutsche Wirtschaft stehe vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf (21/2507) und benennt die Dekarbonisierung, geoökonomische Fragmentierungen „und eine geringere Produktivität, auch durch eine schleppende Digitalisierung“. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotenziale zu heben, bedürfe es der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen. Das Standortfördergesetz leiste einen Beitrag, um verschiedene zentrale Aspekte anzugehen. Ziel sei es, die Finanzierungsbedingungen insbesondere von jungen, dynamischen Unternehmen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Zudem schaffe das Gesetz mehr Möglichkeiten, damit insbesondere Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. „Das Gesetz zielt darauf ab, Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen“, schreibt die Regierung. Es soll dafür sorgen, dass das Geld da ankommt, wo es in Deutschland gebraucht werde: bei den Unternehmen. Bei den neun Änderungen am Regierungsentwurf, die der Finanzausschuss am 17. Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen annahm, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen sowie die Übernahme von EU-Recht. Aufgenommen wurde aber auch ein Hinweis des Bundesrates,, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als juristische Person firmieren. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, den Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie „die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen“. Zur Begründung heißt es: „Die Wegzugsbesteuerung behindert die freie Entscheidung von Bürgern, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie stellt eine faktische Strafe für den Wunsch dar, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, und widerspricht damit grundlegenden Freiheitsrechten.“ Insbesondere innerhalb der Europäischen Union, wo die Niederlassungsfreiheit eine zentrale Säule darstellt, sei eine solche Regelung „nicht mit den europäischen Werten vereinbar“. Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine sofortige Besteuerung beim Wegzug unverhältnismäßig sei, schreiben die Abgeordneten. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf will die Regierung eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt. Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Länderkammer fordert Maßnahmen zum Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt beispielsweise vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/17.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:39 PM
Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl
Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag zuvor die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung über die Aufsetzung abgestimmt. Vorgeschlagene Mitglieder Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages. Nationales Begleitgremium Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die "vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/18.12.2025)
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December 18, 2025 at 11:39 PM
Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund
Die Bundesregierung will die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund schaffen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (21/3195) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194) zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen. Um in Deutschland das verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sei der Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten eine wichtige Komponente, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Unverzichtbar und vorrangig umzusetzen seien intensivere Bemühungen und Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und natürliche CO2-Senken zu erhalten und auszubauen. Beim Export von CO2 und dem Bau von entsprechenden Leitungen und Speichern seien negative Auswirkungen auf die Umwelt, vor allem auf das grenzüberschreitende Unesco-Welterbe Wattenmeer und auf die Meeresnatur, so weit wie möglich auszuschließen. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie die Hinweise soweit wie möglich berücksichtigen werde. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem zweiten Entwurf (21/3195) sollen für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen werden, um effektiv die Emission von Treibhausgasen zu begrenzen. Dies solle vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf soll laut Bundesregierung der entsprechenden nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports dienen. Damit werde es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs und befürwortet auch die vorgeschlagenen Regelungen für den Einsatz von Dispergatoren in Notlagesituationen bei Ölverschmutzungen. Allerdings dringt er auf Änderungen in Artikel 1 zum Schutz der Fischerei. So sollen bei Gebietsauswahl für Offshore-CCS fischereifachliche Institutionen, insbesondere des Thünen-Instituts sowie der zuständigen Fischereiverwaltungen des Bundes und der Länder, im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren „verbindlich und frühzeitig“ beteiligt werden, um mögliche Beeinträchtigungen des Fischfangs zu minimieren. Vorhabenträger sollen zudem nach Stilllegung der Anlagen zur Nachsorge verpflichtet werden, damit „der Fischfang in dem Gebiet wieder uneingeschränkt möglich ist“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Für den Fall, „dass eine längerfristige oder sogar dauerhafte Beeinträchtigung des Fischfangs entsteht“, solle der Vorhabenträger eine zweckgebundene monetäre Ausgleichszahlung leisten. Das Einbringen von Kohlendioxidströmen in den Meeresuntergrund, inklusive der dazu nötigen Anlagen, könne zu „zeitweiligen oder dauerhaften Nutzungseinschränkungen in fischereilich relevanten Gebieten führen“, begründet der Bundesrat seine Änderungsvorschläge. Während die ökologischen Risiken etwa durch potenzielle CO2-Leckagen im Kohlendioxid-Speichergesetz berücksichtigt würden, sei dies für die Beeinträchtigung der Fischerei nicht hinreichend gegeben. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt die gewünschten Änderungen ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Diese passten nicht in die „Systematik des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, das im Übrigen auch keine materiellen Anforderungen für die Speicherung von Kohlendioxid regelt“, heißt es dort. (hau/sas/18.12.2025)
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December 18, 2025 at 9:39 PM
Bundestag ändert das Chemikalienrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache Änderungen des Chemikalienrechts zugestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde beschlossen, auf eine Ablehnung oder Änderung sowohl der Verordnung der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (21/2865, 21/2987 Nr. 2.1) als auch der Verordnung der Bundesregierung "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 573 über fluorierte Treibhausgase“ (21/2866, 21/2987 Nr. 2.2) zu verzichten. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3351). Anpassung von Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz Damit werden verschiedene Rechtsverordnungen, die auf Basis des Chemikaliengesetzes erlassen wurden, an europäisches Recht angepasst. In erster Linie dient die neue Verordnung der Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die EU-Verordnung 2024 / 590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, erklärt die Regierung. Der Bundestag muss der Verordnung zustimmen. Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen Mit der zweiten Verordnung werden die Zertifizierungsanforderungen der neuen F-Gas-Verordnung so umgesetzt, dass Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) vermieden und Hürden beim Umstieg auf F-Gas-freie Technologien minimiert werden, heißt es darin. Gleichzeitig soll der Aufwand für neue Sachkundebescheinigungen so weit wie möglich reduziert werden, da Sachkundebescheinigungen nach den neuen Mindestanforderungen über einen Auffrischungskurs erlangt werden können, an dem zertifizierte Personen erstmalig bis zum 12. März 2029 und danach alle sieben Jahre teilnehmen müssen. Damit seien keine zusätzlichen Prüfungen hinsichtlich der neuen Zertifizierungsanforderungen erforderlich, schreibt die Regierung. Zudem ermögliche das Vorhaben, die bisherigen Regelungen neu zu ordnen und verständlicher zu gestalten. (bal/hau/18.12.2025)
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December 18, 2025 at 9:39 PM
Regelungen zum e-Learning für Berufskraftfahrer beschlossen
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in der Weiterbildung ergänzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (21/1862, 21/2456, 21/2669 Nr. 14) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/3353) annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der 19. Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“. Mit der Novellierung werden die Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen. Gleichzeitig werden damit auch die Regelungen über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht angepasst. Darüber hinaus wird das Datenschutzrecht im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, konkretisiert. Neuerung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, wird das Register um ein Datenfeld erweitert. Die zugrundeliegenden Vorschriften werden angepasst. „Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022 / 2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung. Anerkennungsbehörden, so heißt es weiter, können künftig zu Unrecht in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragenen Unterricht der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildungen von Ausbildungsstätten stornieren. Ergänzungsvorschlag des Bundesrates Die Bundesregierung stimmte im Rahmen der Beratungen einem Ergänzungsvorschlag des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (21/2456) hervor. Die Stellungnahme des Bundesrates bezog sich auf Paragraf 3 Absatz 7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes. Vorgeschlagen wurde, nach Satz 1 folgenden Satz einzufügen: „Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab Bestehen der Prüfung als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation.“ Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation Zur Begründung schrieb die Länderkammer: Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ende das Ausbildungsverhältnis. In der Praxis entstehe hierdurch das Problem, „dass der angehende Berufskraftfahrer bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises keinen gültigen Nachweis seiner Qualifikation besitzt, obwohl er nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht als grundqualifiziert gilt“. Durch die Aufnahme des neuen Satzes werde eine rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises geschaffen. Da eine Kopie des Ausbildungsvertrags auch während der Ausbildung mitgeführt werden muss, müssten außer dem Nachweis der bestandenen Prüfung keine zusätzlichen Dokumente ausgestellt oder mitgeführt werden, heißt es in der Stellungnahme. (hau/ste/18.12.2025)
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