Gesundheitsbonuszahlungen der Krankenversicherungen mindern bis 150 Euro nicht den Sonderausgabenabzug, egal ob wegen Fitnessstudio oder z B. wegen Nichtraucher gezahlt.1/2
Gesundheitsbonuszahlungen der Krankenversicherungen mindern bis 150 Euro nicht den Sonderausgabenabzug, egal ob wegen Fitnessstudio oder z B. wegen Nichtraucher gezahlt.1/2