Am 19. Dezember hob das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins auf – nicht weil diese als unbedenklich eingestuft wurden, sondern allein weil der eindeutige Nachweis einer übergeordneten Struktur in der Bundesrepublik fehlte.
Ein Videobericht:
Am 19. Dezember hob das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins auf – nicht weil diese als unbedenklich eingestuft wurden, sondern allein weil der eindeutige Nachweis einer übergeordneten Struktur in der Bundesrepublik fehlte.
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Es ist ziemlich eindeutig auf welcher Seite die Polizei und damit der Staat steht.
#ACAB
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#wo0105
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www.nd-aktuell.de/artikel/1190...
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