Dirk Laabs
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Autor & Filmemacher („Bad Bank – Aufstieg und Fall der Deutschen Bank“; "Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“, „Der deutsche Goldrausch“)
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Die Kollegen & Kolleginnen über WORLD WHITE HATE, gleich um 20 Uhr 15 auf @artede.bsky.social .

Kontrovers, aufrüttelnd, lässt offenbar niemanden kalt – das jedenfalls entnehme ich der Presse.

Mein Tipp: Einfach selber ein Bild machen.
Gleich oder in der Mediathek.
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WORLD WHITE HATE: Meine Serie über die globale Ausbreitung des rechten Terrors feiert heute Premiere in Leipzig. Nächste Woche folgt das Dokville-Festival. Anfang Juli zeigt erst @artevillar.bsky.social die Serie, dann die DW eine 90-min. Version weltweit.

Mehr:
www.linkedin.com/in/dirk-laab...
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Respekt geht raus an die vielen Genies, die 1100 Seiten in ein paar Stunden gelesen, abgeglichen und analysiert haben. Ich für meinen Teil finde bereits die Teile des Gutachtens, die ich bislang lesen konnte und über die ich nachgedacht habe, sehr hilfreich.
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A veteran …said some troops had a "mob mentality", describing their behaviour on operations as "barbaric".
"I saw the quietest guys switch, show serious psychopathic traits," he said. "They were lawless. They felt untouchable."
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Ehemalige Mitglieder der Britischen Special Forces (SAS) geben bei BBC Panorama zu, dass Soldaten in Irak und Afghanistan gefesselte Gefangene und Kinder erschossen haben.

Der Krieg in Afghanistan ist auch in Deutschland nicht transparent aufgeklärt.

bbc.com/news/article...
'Children handcuffed and shot' - ex-UK Special Forces break silence on war crime claims
Veterans who served with the SAS and SBS give BBC Panorama eyewitness accounts of alleged executions.
bbc.com
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Der Punkt ist der:
Keine demokratische Partei sollte sich hinter dem Verfassungsschutz verstecken, sondern muss unabhängig eine klare Position zur AfD finden.
Alle Beweise liegen öffentlich vor.
Trotzdem fehlt es noch immer an einer Strategie.
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Ich lese die Zusammenfassung AfD-Gutachten des BfV und habe ein sehr langes und sehr ausgeprägtes Déjà-vu: Vorfeld, Großes Austausch, Terrorverbindung, das völkische Element. Alles in unseren Buch ANGRIFF AUF DEUTSCHLAND aufbereitet – allerdings ein bisschen kompakter.
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Ich bin drüben (X) darauf hingewiesen worden:

BVerfG konkretisiert 2017 – es müssen "konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann." >Potentialität
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Schließich:

„Müsste der Eintritt einer konkreten Gefahr abgewartet werden, könnte ein Parteiverbot möglicherweise erst zu einem Zeitpunkt in Betracht kommen, zu dem die betroffene Partei bereits eine so starke Stellung erlangt hat, dass das Verbot nicht mehr durchgesetzt werden kann.“

//
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Zwei Highlights zum Schluss, die in den Ohren klingen:

(1)
„Eine Partei könne auch dann verfassungswidrig… sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf bestehe, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.“ (Bezug auf KPD-Urteil)
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Die Juristen der AfD kennen auch diesen Knackpunkt genau:

„Daher kann auch die Inanspruchnahme grundrechtlich geschützter Freiheiten verbotsrelevant sein. Die ‚streitbare Demokratie‘ will gerade den Missbrauch grundrechtlich geschützter Freiheiten zur Abschaffung der Freiheit verhindern.“
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Weil wir gerade dabei sind und ich es leider wieder so oft lese, höre etc.. – ebenfalls sehr wichtig:

„Art. 21 Abs. 2 GG sanktioniert nicht Ideen oder Überzeugungen. Die Vorschrift beinhaltet kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot.“
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Vielen Dank! Und, tja. You said it, not me.
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Ganz, ganz, ganz wichtig, betont den präventiven Charakter:

„Dass das Handeln der Partei bereits zu einer konkreten Gefahr für die Schutzgüter des Art. 21… führt, ist nicht erforderlich. Dagegen sprechen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und der Zweck der Vorschrift.“
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Re: Verbot der AfD/ BVerfG

1. Aggressiv-Kämpferisch meint nicht GEWALT oder Straftaten

2. Bei Art 21 GG geht um die präventive Abwehr einer Gefahr:
"Die Entstehung konkreter Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung [soll] bereits weit im Vorfeld verhindert werden."
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Und das ist die Hürde, die d BVerfG definiert:
"Ein Parteiverbot kommt erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern einer zugrunde liegenden Haltung entspricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann."
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Man kann es nicht genug betonen – das BVerfG hat vor allem den Präventions-Gedanken sehr stark herausgearbeitet:

"Vielmehr wollte [der Verfassungsgeber] dem wehrhaften Verfassungsstaat die Möglichkeit eröffnen, frühzeitig – und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen – tätig zu werden."
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Das Gericht führte dann weiter aus:
"Das Parteiverbot stellt gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ‚legalen Revolution‘ dar…“
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Das ist der zentrale Satz aus dem Urteil des BVerfG zur NPD 2017 – wichtig für das Gesamtverständnis:

„Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher Gewaltanwendung verfolgt.“ (RN 578)
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„Alles Protestwähler"

Von den Machern von
„Man muss sie nur politisch stellen“
„Sarah Wagenknecht halbiert die AfD“
„Konnte niemand ahnen, haben sich verdeckt radikalisiert“
„Außer Höcke alle nicht so schlimm“
„Die reden nur“
„20 Prozent sind das Maximum“

Bald:
„Entzaubern durch mitregieren“
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„Protest kann man nicht verbieten.“ Das ist ernsthaft das, was Carsten Linnemann zur Debatte um ein AfD-Verbot einfällt. Er ist einfach blank. Intellektuell, politisch, analytisch.
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Man muss es sogar. Das ist der Job. Die Redaktion ist ja zudem groß genug. Leider sind derart schlecht vorbereitete Interviews die Regel, nicht die Ausnahme. Da die AfD-Akteure fast immer gleich agieren, kann und muss man bestimmte Lügen zudem antizipieren.
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Ein Trauerspiel. Jessy Wellmer in den Tagesthemen leider uninformiert. Von Storch darf unwidersprochen behaupten, die Partei hätte vor Gericht (dem OVG Münster) keine Beweisanträge einbringen dürfen – tatsächlich betont das Gericht, dass die AfD nicht einmal versucht, die Vorwürfe zu entkräften.