Voraussetzung: Freischaltung durch die Schulleitung, erreichbar über das ByCS-Dashboard via Vidis.
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14 Vor dem Einstellen auf die Internetseite der Schule sind die Inhalte daher durch die Schulleitung oder eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft zu prüfen. 15 Unzulässige Inhalte auf Internetseiten der Schule sind unverzüglich zu löschen.
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