Fotobiene
@fotobiene.bsky.social
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Vorsicht! 🔥 Ich steche in jede Hohle-Phrasen-Blase!🎈📌
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fotobiene.bsky.social
Interessant, welche Verbiegungen in Köpfen stattfinden, um nicht Strafbares zu Strafbarem umzudeklarieren.
Und nein, von "private Nutzung" (oder nicht) ist im Gesetz gar nicht die Rede.
Hast Du doch gerade gelesen, nicht wahr?
fotobiene.bsky.social
fotobiene.bsky.social
Das gilt nur für die in § 1 genannten Luftfahrzeuge, bei Drohnen nur UAS,
NICHT für solche, die "zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden."
fotobiene.bsky.social
Die "eindeutige" Beweislage zur NICHT vorhandenen (für einen Straftatbestand notwendigen!) Gefährdung von "Leib oder Leben eines anderen oder fremde[r] Sachen von bedeutendem Wert" ist hier gut zu sehen, auch wenn die BILD da eine dicke Sache stricken wollte.
Klicks zählen halt, dort wie bei Euch. 😢
Russische Fahne über dem deutschen Reichstag - YouTube
Russische Fahne über dem deutschen Reichstag.Putin-Freund lässt Drohne aufsteigenEine Russlandfahne über dem Reichstag – Putin-Freund lässt sie per Drohne au...
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Entweder sie haben selbst gesehen, dass die Beweislage dünn ist, oder - das vermute ich - das Gericht hat sie darauf hingewiesen.
fotobiene.bsky.social
Weil NACH "Einreichung einer Anklageschrift"!! 🙄
fotobiene.bsky.social
Nein, natürlich spielte das keine Rolle im Verfahren!
Und trotzdem insinuierst Du weiterhin FALSCH, da sei etwas angeblich Grosses absichtlich von der Staatsanwaltschaft als "kleine Nummer" verniedlicht worden.
Ich hab es jetzt auch auf Twitter moniert.
Thread by @Fotobiene on Thread Reader App – Thread Reader App
@Fotobiene: @LarsWienand Trotz der Sachaufklärung, die ich und ein Amtsrichter auf Bluesky versuchten, hast Du bisher weder deine Posts gelöscht, die insinuieren, diese "Tat" sei (mindestens) so schlimm wie ein Dieb...…
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Eine Verfügung, ja. Aber das ist nur eine Ordnungswidrigkeit, und eben KEINE Straftat, sofern sie die oben markierten Qualifikationen nicht beweisbar erfüllt. Insofern ist eine Einstellung des diesbezüglichen Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO völlig logisch und in keiner Weise empörend.
fotobiene.bsky.social
Es war mutmasslich gar keine Straftat, jedenfalls wurde sie nicht bewiesen.
fotobiene.bsky.social
Moneyquote:
"man die Tat vielleicht nicht mal sicher nachweisen kann"
Sie hätte in diesem Fall verlangt:
fotobiene.bsky.social
Jaja, "Beweislastumkehr" geht auf Twitter gar nicht, aber hier isses okay.
Meine Fresse... bye.
fotobiene.bsky.social
Das ist etwas um die Ecke gedacht, aber durchaus richtig!
fotobiene.bsky.social
Du erwartest, dass ich auf einen undifferenzierten, sensationsgeilen und sachlich falschen Post hier gegenrede, während auf Twitter (zu Recht) gefordert wird, der User soll gefälligst seine Behauptung erstmal selbst belegen?
*Hier* ist das aber anders??
Das ist *exakt*, was ich meine!
fotobiene.bsky.social
Haha, zu Blocklisten:
Ich hatte eine sehr lange zu 'Hamasfreunde, Antisemiten, "Wassermelonen", Pali-Bettelspam....'
Die hat Bluesky mir gelöscht!!
Beschwerde - keine Reaktion...
Alle Geblockten wurden damit entblockt.
fotobiene.bsky.social
Selbstredend stellt sich bei solchen Flügen wie dem "Reichstagsflug" ganz und gar nicht die Frage, diese Freizeitdrohne gewaltsam "runterzuholen" (was viel wahrscheinlicher Menschenleben gefährden würde!).
Das ist ein völlig falsches Beispiel!!!
fotobiene.bsky.social
Du vermischst hier die Dinge noch immer unzulässig!
Es ist nicht strafbar, Freizeitdrohnen über Flugbeschränkungsgebiete zu fliegen, sondern nur eine Ordungswidrigkeit (ausser man gefährdet dabei Menschenleben).
Es ist aber strafbar, UAS über solche Gebiete fliegen zu lassen.
fotobiene.bsky.social
Da steht: "Ich glaube nicht, dass du das tatsächlich nicht verstehst."
Der Text ist in seinen (indirekt) zitierten Passagen korrekt, darum ist es schwer zu verstehen, dass Du es nicht verstehst.
Bezüglich Deiner Interpretation ist er noch immer nicht korrekt.
fotobiene.bsky.social
Es werden nicht etwa "Strafen gestrichen", weil es für andere Delikte höhere Strafen gibt, sondern es wird wegen zu niedriger Straferwartung (die also in das Gesamtstrafmaß kaum oder gar nicht eingehen würde) das Verfahren, also die Feststellung einer Tat oder Schuld, eingestellt!
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fotobiene.bsky.social
Nein, nach § 154 Abs. 2 StPO.
Danach gilt bezüglich dieses Sachverhalts die Unschuldsvermutung, insbesondere für Journalisten.
Diese Passage ist sachlich absolut irreführend!
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fotobiene.bsky.social
Ich verstehe Dich, er versteht noch immer nicht.... 😕
fotobiene.bsky.social
"Ende Menschheit!"
Genau darum bin ich immer weniger hier auf Bluesky.
Eine differenzierte Sichtweise ist hier genausowenig Standard wie "drüben", nur "andersrum".
realalbundy.bsky.social
Haben das eigentlich alle mitbekommen?

Neue Modelle lassen die Vermutung zu, dass wir beim aktuellen, weltweiten Versagen in der Klimakrise,bereits 2050 die globalen 3°+ erreicht haben könnten.

Kurzfassung was das hieße:

Hitze
Fluten
Dürre
Zusammenbruch der weltweiten Versorgung

Ende Menschheit!
fotobiene.bsky.social
"Ende Menschheit!"
Genau darum bin ich immer weniger hier auf Bluesky.
Eine differenzierte Sichtweise ist hier genausowenig Standard wie "drüben", nur "andersrum".
fotobiene.bsky.social
Und da ist die Problematik des nächtlichen Erkennens von UAS vs. Freizeitdrohne noch gar nicht angesprochen und schon gar nicht die Frage abschiessen und wer, Polizei/BW, Grundgesetz pipapo...
Das ist sehr angstauslösend und juristisch komplex.
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