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Glaubst Du nicht? Schau doch einmal hier: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/documen...
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Spoiler-Alarm: Es reicht nicht.
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- Betretungsverbot der Wohnung
- Näherungsverbot
- Kontaktverbot
- Verbot des Zusammentreffens
- Aufenthaltsverbote
Verstöße gegen Schutzanordnungen nach dem GewSchG sind strafbar und können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Bei akuter Gefahr 110 wählen!
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