Helmut Graupner
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Rechtsanwalt, Präsident-Rechtskomitee LAMBDA, Co-Präsident-ÖstGesellschaft für Sexualwissenschaften, Co-Coordinator-European Commission on Sexual OrientationLaw www.graupner.at
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Eine "falsch verstandene Toleranz" habe in den letzten Jahren ein Klima geschaffen, in dem selbst offensichtlicher Missbrauch des Systems als "Mut zur Vielfalt" verklärt werde, so Shetty.“
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Wer verklärt diesen kriminellen Missbrauch als Mut zur Vielfalt? Ich kenne niemanden.

„null Verständnis, wenn der Staat unter dem Deckmantel der Toleranz ein Fenster für Missbrauch öffnet …
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Sehr geehrter Herr Shetty! Nein, der Staat hat kein Fenster zum Missbrauch geöffnet. Die Rechtsordnung sieht scharfe Konsequenzen für diesen kriminellen Missbrauch vor. Schauen Sie gerne darauf, dass diese Bestimmungen auch wirklich vollzogen werden.

www.heute.at/s/aus-mann-w...
Aus Mann wird Frau – Waltraud lässt die Politik toben | Heute.at
Ein 60-jähriger Ex-Rotlicht-Betreiber änderte sein Geschlecht, darf nun früher in Pension. Jetzt mischt sich auch die Politik mit klaren Ansagen ein.
www.heute.at
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Sexualität abzulehnen, bestehe. Graupner meint daher: „Der Gesetzgeber muss hier sensibel abwägen, um nicht einseitig oder lebensfremd in die Lebenswelt der Menschen einzugreifen.“
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Ein solches Gesetz wäre aus seiner Sicht „ein absurder Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung“, die einerseits aus dem Recht auf Sexualität und der sexuellen Freiheit und andererseits aus dem Recht, unerwünschte“
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„Anders sieht es Rechtsanwalt Graupner: „Wenn vor jeder einzelnen sexuellen Handlung ein verbales Einverständnis eingeholt werden müsste, dann wäre eine Zustimmung durch Blicke, Gesten oder Verhalten nicht mehr möglich. Das zerstört jede Erotik“, kritisiert er.

www.wienerzeitung.at/a/fall-anna-...
Fall Anna: Wo das Sexualstrafrecht an seine Grenzen stößt | WZ • Wiener Zeitung
Zehn Freisprüche im „Fall Anna“ sorgen für Empörung. Warum das Urteil möglich war – und was es über das Sexualstrafrecht in Österreich zeigt.
www.wienerzeitung.at
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wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs.“
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Wie ich es gestern gesagt habe: „Es kann aufgrund der Aussagen in der Kronenzeitung nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten und damit um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt … Das Bundeskriminalamt ermittelt gegen „Waltraud“

www.krone.at/3919875
Fall „Waltraud“: Ermittlungen wegen Sozialbetrug!
Paukenschlag in der Causa „Waltraud“: Das ist jener Mann, der sich zur Frau ohne Geschlechtsumwandlung umschreiben ließ und früher in Pension gehen ...
www.krone.at
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„Damit habe ich nicht gerechnet. Das war nicht mein Ziel und nicht mein Plan“, sagt sie. Sie habe eigentlich nur die Justiz ärgern und die Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen wollen.“
Und in Frauenzelle? - Nach Geschlechtswechsel darf SIE früher in Pension | krone.at
Kronen Zeitung | Aktuelle Nachrichten | krone.at
Der Online-Auftritt der Kronen Zeitung. Aktuelle Nachrichten, Wetterinformationen, Horoskop und Services rund um Politik, Sport, Stars & Society und Gesundheit.
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Dieser Mann hat selbstredend, und sogar nach eigener öffentlicher Aussage, keine weibliche sondern eine männliche Geschlechtsidentität. Und gegen derartigen Missbrauch sieht die Rechtsordnung wirksame Massnahmen vor (siehe oben). Hoffentlich werden sie konsequent vollzogen.
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Und das Standesamt wird auf Grund des nunmehrigen öffentlichen Geständnisses den unrichtigen Geschlechtseintragung „weiblich“ im „männlich“ zu berichtigen haben (§ 42 PStG).
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zu verfolgen haben, ansonsten sie selbst Amtsmissbrauch begeht (§ 302 StGB).
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Die Person, die das psychiatrische Gutachten erstellt hat, hat sich strafbar gemacht (§ 293 StGB: Fälschung eines Beweismittels in Form der Erstellung einer Lugurkunde); ebenso „Herr Walter“ selbst(Anstiftung zur Fälschung und Gebrauch der Lugurkunde). Das wird die StA
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Geschlechtsidentität überprüfen und diese mit männlich feststellen. Tun sie das nicht, begehen sie Amtsmissbrauch (§ 302 StGB).
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Sowohl die Justizvollzugsbehörden (allen voran das Justizministerium bei der Bestimmung der Haftanstalt) als auch die Pensionsversicherungsanstalt können, und müssen bei dieser Offensichtlichkeit, die tatsächliche
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und muss von jeder Behörde und jedem Gericht in jedem Verfahren festgestellt werden (§ 44 Abs 3 PStG).
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Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beurkundet lediglich das rechtliche Geschlecht (das sich nach der Geschlechtsidentität bestimmt), legt das Geschlecht aber nicht fest. Der Eintrag hat die Vermutung der Richtigkeit für sich. Die Unrichtigkeit kann bewiesen
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Was für ein Unsinn. Dieser Mann wird hoffentlich nie ein Frauengefängnis von innen sehen sondern (gemeinsam mit dem Psychiater) vor das Strafgericht gestellt.