Paragraph 1: Der Staat mit der mächtigeren Armee hat das Recht bei einem Konflikt automatisch auf seiner Seite und kann nach freiem Ermessen beliebig agieren.
Paragraph 1: Der Staat mit der mächtigeren Armee hat das Recht bei einem Konflikt automatisch auf seiner Seite und kann nach freiem Ermessen beliebig agieren.
Jahr.
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