Himkop
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Pazifist, Jurist, Autor
2) Man kann auch keine neue Abhilfeklage nach QEG einbringen, mit der man Rückzahlungen durchsetzen könnte.
Das ist evidenter Bruch von EU Recht (EU-RL Verbandsklagen). Der VSV wird daher die EU-K ersuchen, gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
January 29, 2026 at 6:39 AM
Das bedeutet:
1) Man kann keine neue Unterlassungsklage nach QEG einbringen, die allen Betroffenen die Verjährung für Schadenersatzansprüche hemmen würde. 2/3
January 29, 2026 at 6:39 AM