Dr. Sebastian Klaus
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Ist doch ein Schnittmengen-Thema und deshalb würde ich Sie natürlich auch als Expertin sehen
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Mindestens genau schlimm ist es, dass die @lto-de.bsky.social solchen migrationspolitischen Gastbeiträgen von Daniel Thym immer wieder Platz gibt. Wo sind die Meinungen von Ihnen, eines Jürgen Bast oder Winfried Kluth?
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Work-and-Stay-Agentur:

Meine Prognose ist, dass dies letztlich nicht mehr als eine „schöne“ Website für #Fachkräfteeinwanderung wird, über die Antragspakete und Anfragen an die (wie bisher) zuständigen Stellen durchgeroutet werden.

Hochgejubelt werden die Ausländerbehörden vor Ort.
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Erwartbar nach der Verteilung der Fachthemen in den Koalitionsverhandlungen:

Der Gesetzentwurf zur Work & Stay - Agentur für #Erwerbsmigration soll federführend vom #BMAS kommen (und nicht vom #BMI) und das hoffentlich zeitig, damit der Fokus nicht nur im humanitären Aufenthaltsrecht/Asyl liegt.
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Hat sie auf Umwegen bekommen - natürlich nicht vom BMI selbst. Aber naja.
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Hat denn schon jemand die neuen VAH StAG des @bmi.bund.de vom 28.05.2025 (Stand: 01.05.2025)?
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Hat denn schon jemand die neuen VAH StAG des @bmi.bund.de vom 28.05.2025 (Stand: 01.05.2025)?
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Denn ohne Stichtagsregelung gilt der Sach- und Rechtsstand bei behördlicher Entscheidung. Monate- und jahrelange Bearbeitungszeiten werden ihr übriges tun, dass nur eine geringe Anzahl von Personen die Regelung von § 10 III StAG bis zur Aufhebung (Tag nach Verkündung von G) überhaupt nutzen kann.
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Referentenfassung = Kabinettsfassung, das 6. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in den Bundesrat als BR-Drs. 220/25 eingebracht worden: www.bundesrat.de/SharedDocs/d...

Schlag ins Gesicht für viele: Kein Stichtagsregelung, etc., so dass es ein Lauf um die Zeit wird
www.bundesrat.de
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Who recalls: Sean Dundee - bei ihm wurde dieses bes. öffentliche Interesse bejaht: de.m.wikipedia.org/wiki/Sean_Du...

Wäre nicht die Einbürgerung von einer Person, die sich fast seit Einreise beim THW/DRK engagiert, sinnvollerweise nach 3 Jahren auch zuzulassen wie die eines zweiten Sean Dundee?
Sean Dundee – Wikipedia
de.m.wikipedia.org
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Im Übrigen ist die Norm von § 10 III StAG, anders als § 10 I StAG, mit Ermessen auf Rechtsfolgeseite versehen.

Übrigens würde § 8 I StAG bei „öffentlichen Interessen“ eine tatbestandlich in zeitlicher Hinsicht ohne Qualifikationsfrist eine Einbürgerung ermöglichen (VAH-StAG, Ziff. 8.1.3.5)

[…]
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Wenn die #Bundesregierung auf ihrer Webseite textet, dass die Streichung von § 10 III StAG (Turboeinbürgerung) die Bindung von Einbürgerung an #Integration wiederherstellt, ist das Framing, widerlegt durch § 10 I StAG und von jeher bestehende Voraussetzungen.

www.bundesregierung.de/breg-de/aktu...
Neue Regelungen für Einbürgerung | Bundesregierung
Die Bundesregierung hat die Einbürgerung neu geregelt: Künftig ist sie nach fünf Jahren möglich – bei erfüllten Integrationsvoraussetzungen.
www.bundesregierung.de
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Integration entsteht nicht durch reinen Zeitablauf, sondern die persönliche Motivation, sich bestimmte Elemente aus Sprache, gesellschaftlichem Engagement und Kultur aktiv anzueignen.

Dies kann nach 3, 5 oder 8 Jahren der Fall sein und hängt von den persönlichen Anstrengungen ab.

[…]
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Allerdings sind die sprachlichen Integrationsanforderungen (C1 statt B1) höher und es wäre spannend dem gegenüber zu stellen, wie schnell zB Deutsche C1-Niveau in japanischer Sprache erreichen würden.

Hinzu kommen ganz besondere gesellschaftliche und kulturelle Integrationsleistungen.

[…]
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Stichwort: #Turboeinbürgerung.

Persönlich halte ich die Qualifikationsdauer von 3 Jahren auch - allerdings systematisch - für wenig überzeugend, wenn für eine reguläre Niederlassungserlaubnis/Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU diese 5 Jahre beträgt.

[…]
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21. Legislaturperiode:

Es wird Zeit, Themen aus dem Bereich vom #Migrationsrecht auch hier aufzugreifen und dies mit gebotener Sachlichkeit.
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Einmal aus jeder Ecke im Kreis der Sachverständigen den eigenen Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht zerpflückt zu bekommen:

Die Ampel heute in der Ausschussanhörung im Bundestag; auch bemerkenswert.
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+1 … aber bezogen auf alle migrationspolitischen Ansätze!
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Wie miserabel die Bundesregierung und das BMI mit den Migrationsbehörden umgeht, zeigt die Veröffentlichung des 1. Teils der Anwendungshinweise zum FEG 5 Tage vor Inkrafttreten, die mittelbar öffentlich verfügbar sind und teils Ausländerbehörden nicht kennen www.mi.niedersachsen.de/download/201...
www.mi.niedersachsen.de
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Wer danach gesucht hat - Die „Formulierungshilfe“ des BMI für die Koalitionsfraktionen im BT zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung ist hier verfügbar: www.bmi.bund.de/SharedDocs/g...
www.bmi.bund.de
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Das ist sie: die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) als Entwurf und BR-Drs. 537/23 zwecks Zustimmung des Bundesrates am 24.11.2023: www.bundesrat.de/SharedDocs/d...
www.bundesrat.de
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Framen kann die #FDP-Führung wunderbar - adaptieren für Montagslaune auch möglich:

„Montäglicher Mood bedeutet nicht, sich von Werten oder sozialen Konventionen, sondern sie unter Anerkennung unbestreitbarer Wochenenderfahrung im Rahmen des Möglichen zu verwirklichen.“

Wirklich nicht mehr tragbar
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Interessante Studie der Bertelsmann-Stiftung dazu, welche Rahmenbedingungen bestehen sollten / müssten, damit #Ausländerbehörden rechtsstaatlichen Anforderungen bzgl der Funktionsfähigkeit genügen können: www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-pr...
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Migrationspolitisch widerlich (und verfassungswidrig), was die Gedankenspiele des gelben Teils der Ampel sind.

Und Stichwort „Ressortzuständigkeit“ sollte einzelnen Ministern auch mal vergegenwärtigt werden.
andkiessling.bsky.social
Lindner und Buschmann schreiben in der WELT: „Es kommen zu viele Menschen nach Deutschland, die auf den Sozialstaat angewiesen sind. Um das zu ändern, müssen wir bei den Pull-Faktoren ansetzen.“ Sie wollen das Niveau der Leistungen nach dem AsylbLG senken.

2012 hat das BVerfG dazu gesagt:
c) Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie und Senioren <13. Ausschuss> vom 24. Mai 1993, BTDrucks 12/5008, S. 13 f.). Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
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Bisherige Bilanz zur Arbeitsmigration und Ausbildungsmigration in dieser Legislaturperiode: