Mathias Eisenkolb
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Landesmediengesetz: „Rundfunkprogramme haben nicht nur die Meinungsvielfalt, sondern die Würde des Menschen und die demokratische Grundordnung zu achten.“ Man muss solchen Menschen also keine Bühne geben. Warum tut man es trotzdem?
January 23, 2024 at 2:06 PM