Wenn in einer Fußgängerzone das Radfahren freigegeben ist, gilt das grundsätzlich erstmal für das Fahren in beide Richtungen? (Also nur auf der freigegebenen Seite, das ist klar)
Wenn in einer Fußgängerzone das Radfahren freigegeben ist, gilt das grundsätzlich erstmal für das Fahren in beide Richtungen? (Also nur auf der freigegebenen Seite, das ist klar)
"Da gehört nur Gerste, Hopfen und Malz rein, nix anderes."
Öhm...
"Da gehört nur Gerste, Hopfen und Malz rein, nix anderes."
Öhm...