V.i.S.d.P: Partei der Humanisten Nordrhein-Westfalen,
Hans-Böckler-Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
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Das Recht eines Kindes auf weltanschauliche Offenheit und religiöse Selbstbestimmung bleibt gewahrt. Das Landgericht Münster bestätigt gesetzliche Schulpflicht gilt unabhängig von individuellen oder gar religiösen Vorstellungen der Erziehung.
www.justiz.nrw.de/presse/2026-...
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www1.wdr.de/nachrichten/...
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