Martin Becker
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ra-martinbecker.bsky.social
Martin Becker
@ra-martinbecker.bsky.social
Ich bin, also denke ich...
Deutschland, NRW
https://kw-rechtsanwaelte.de
Dass die Impfung einen gesundheitlichen Schaden verursacht haben soll, ist ein Beweisproblem, das in jedem Fall besteht, ob der Betroffene den Anspruch gegen den Arzt persönlich oder als Amthaftungsanspruch geltend zu machen hat. Das bedeutet keinen Unterschied.
October 9, 2025 at 10:36 PM
Langer Rede kurzer Sinn: Die Entscheidung des BGH ist nicht nur zutreffend, sie schafft auch Klarheit. Wer der Meinung ist, durch die (erzwungene) Impfung einen Schaden erlitten zu haben, kann diesen Anspruch als Amthaftungsansruch gegen einen solventen Schuldner richten.
October 9, 2025 at 10:36 PM
wurde und der Patient in die Behandlung in Kenntnis der Risiken eingewilligt hat. Dann braucht es einen Kunstfehler, den ich mir aber aus rein praktischen Gründen bei einer Impfung nur schwer vorstellen kann.
October 9, 2025 at 10:36 PM
keinen Zweifel lassen wollte und daher eine höchstrichterliche Entscheidung auch aus Gründen der Rechtssicherheit von Nöten ist.
Aber jeder/r Kollege/in, der/die sich im Medizinrecht tummelt, weiß, dass eine Haftung des Arztes schwierig wird, wenn ordentlich aufgeklärt
October 9, 2025 at 10:36 PM
geltend zu machen ist.
Nun will ich nicht sagen, das hätte man auch vorher wissen können. Immerhin hat das OLG Hamm die Revision ausdrücklich zugelassen und damit den Weg zum BGH freigemacht. Das OLG Hamm macht in seiner Entscheidung klar, dass man hier
October 9, 2025 at 10:36 PM
Dass die Entscheidung systematisch zutreffend und nicht zu beanstanden ist, hält einige nicht davon ab, an eine böse Verschwörung zu glauben, weil der impfende Arzt nun nicht persönlich in Anspruch zu nehmen ist, sondern ein Schadenersatzanspruch im Wege der Amtshaftung
October 9, 2025 at 10:36 PM
Und wie alles auf französisch so unglaublich nett klingt...
August 4, 2025 at 12:35 PM
Klar ist das sinnvoll. Wie gesagt kommt es auf den konkreten Zweck der Maske und den individuellen Einzelfallan.

Ob das am Ende Menschen mit geringer Maskentoleranz davon überzeugt, dass keine Vermummung geplant war, kann ich nicht vorhersagen. Ich sehe hier eine ernsthafte Gefahr.
June 10, 2025 at 11:32 AM
Das ist aber dünnes Eis. Ich würde Maskenträgern davon abraten, an brisanten Demonstrationen unter Maske teilzunehmen. Oder man verwendet eine dieser transparenten Masken, die schützen und das Gesicht nicht verdecken.
June 9, 2025 at 11:37 PM
was eine Identitätsfeststellung erforderlich machen würde, im Sinn hatte, kann man ggf. straffrei ausgehen, weil objektiv die Maske "den Umstänmden nach nicht darauf gerichtet war, die Identität zu verschleiern" und insofern auch der Vorsatz, also der subjektive Tatbestand, gefehlt hat.
June 9, 2025 at 11:37 PM
Kerntatbestand ist "in einer Aufmachung (teilnimmt), die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern". Wenn man dartun kann, die Maske als Eigenschutz gegen Infektionen zu tragen und nichts Böses,
June 9, 2025 at 11:37 PM
Bei Versammlungen gilt ein Vermummungsverbot. Dazu gehören auch Demos. Wer sich "vermummt", kann eine Straftat nach § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG begehen.
June 9, 2025 at 11:37 PM
Die Welt ist ein Dorf... Auch hier :)
April 16, 2025 at 4:38 PM
Kukident-Kommando - rheumatischen Rowdies - Gichtguerilla
a woman in a blue tank top is drinking from a cup .
ALT: a woman in a blue tank top is drinking from a cup .
media.tenor.com
March 14, 2025 at 2:03 PM
Im Ersten Moment habe ich mir die Augen gerieben, dann den Absender gesehen und kurz geschnaubt.
Aber zuzutrauen wäre es ihr...
February 24, 2025 at 11:31 AM
Das schlimmste, was einem Patienten passieren kann, ist, dass er mit seinen Beschwerden nicht ernst genommen wird. Leider nicht direkt justiziabel. Ein A*loch darf man immer noch ungestraft sein. Aber eine Beschwerde bei der Ärztekammer könnte zumindest etwas Seelenfrieden bringen.
February 14, 2025 at 9:11 AM
Plötzliches Fieber in der Klinik ist ein Zeichen einer Infektion. Sicher nicht "Aufregung". Ob es ein Haftungsfall ist, kann man deswegen natürlich trotzdem nicht sagen. Das käme auf die Umstände an. Wenn der Verdacht besteht, kann nur Einsicht in die Patientenakte weiterhelfen.
January 22, 2025 at 8:41 AM
Nur fast... Ich hatte das, ehrlich gesagt, nicht so verstanden wissen wollen. Aber wenn ichs heute lese, dann verstehe ich, dass man den Satz in den falschen Hals bekommen kann.
War so praktisch Rant mit Ansage.
November 23, 2024 at 8:15 PM