Andreas Scheil
scheilandreas.bsky.social
Andreas Scheil
@scheilandreas.bsky.social
Univ-Prof. für Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht i.R., Strafverteidiger

https://www.uibk.ac.at/strafrecht/scheil/
Herzlichen Glückwunsch!
December 3, 2025 at 7:14 PM
Gratulation!
October 30, 2025 at 11:22 AM
Nichts zu danken, gerne geschehen!
October 28, 2025 at 9:06 PM
Genau: "carpe diem!" Haben die Mücken vermulich nicht gelesen.
October 28, 2025 at 11:00 AM
Der andre ist es auch.
October 26, 2025 at 3:58 PM
Und Sie sollten denken lernen.
October 25, 2025 at 8:10 AM
... nicht erhoben werden.
October 25, 2025 at 8:07 AM
Und, wie gesagt, gegen die Abbrechung des Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter, die die StA Krems auch verfügt hat, kann ein Fortführungsantrag erhoben werden.
October 25, 2025 at 8:06 AM
Sonst geht's hoffentlich gut.

Dieses Verfahren gegen den angezeigten Verdächtig(t)en ist eingestellt worden, weil er - ein mehrfaches Mobbingopfer - die Tat nicht begangen hat. Der Fortführungsantrag deswegen ist aussichtslos, die 90 Euro Pauschalkostenbeitrag sind gewiss.
October 25, 2025 at 8:06 AM
worden ist, weil mit ihm "nur" die nach §§ 190 bis 192 StPO beendeten, nicht aber auch die Abbrechung des Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter (§ 197 Abs 1, 2 StPO) bekämpft werden kann.
October 24, 2025 at 8:38 PM
Liegen überhaupt aussichtsreiche Spuren vor?

Wenn nicht, hilft auch kein Anwalt, der im Regelfall nicht geschickter beim Ermitteln ist als Kripo/Staatsanwaltschaft.

Und schon gar nicht hilft ein Fortführungsantrag an den Drei-Richter-Senat beim Landesgericht, zu dem hier ungeschaut geraten
October 24, 2025 at 8:38 PM
Doch, hat man. Und dann festgestellt, dass die verdächtig(t)e Person die Tat nicht begangen hat -> Einstellung Ermittlungsverfahren gegen sie.

Wer sagt, dass die Kripo/Staatsanwaltschaft es nicht versucht haben, den unbekannten Täter auszuforschen, bevor das Verfahren abgebrochen worden ist?
October 24, 2025 at 8:38 PM
und Akteneinsicht nehmen, um die Erfolgsaussicht des kostenpflichtigen Fortführungsantrags beurteilen zu können.
October 24, 2025 at 6:03 PM
aber jederzeit fortgesetzt werden kann, wenn es neue Hinweise über die Person gibt, die die Nachricht geschickt hat.

Würde als nächsten Schritt von der StA eine detaillierte Begründung für die Einstellung "aus Mangel an Beweisen" für die Täterschaft der verdächtig(t)en Person verlangen
October 24, 2025 at 6:03 PM
In der "Benachrichtigung des Opfers" steht, dass der verdächtig(t)en Person die Tatbegehung (§ 107 StGB) "nicht nachgewiesen werden" konnte. Stark vereinfacht gesagt: Sie war es nicht, es war ein derzeit "unbekannter Täter", gegen den das Ermittlungsverfahren (vorerst) "abgebrochen" worden ist,
October 24, 2025 at 6:03 PM
Ein Paar Ohrwaschl sind schnell gebrockt, Flucht kommt nicht in Frage.
August 24, 2025 at 3:14 PM
Exakt 😂
August 23, 2025 at 5:17 PM