https://www.uibk.ac.at/strafrecht/scheil/
Dieses Verfahren gegen den angezeigten Verdächtig(t)en ist eingestellt worden, weil er - ein mehrfaches Mobbingopfer - die Tat nicht begangen hat. Der Fortführungsantrag deswegen ist aussichtslos, die 90 Euro Pauschalkostenbeitrag sind gewiss.
Dieses Verfahren gegen den angezeigten Verdächtig(t)en ist eingestellt worden, weil er - ein mehrfaches Mobbingopfer - die Tat nicht begangen hat. Der Fortführungsantrag deswegen ist aussichtslos, die 90 Euro Pauschalkostenbeitrag sind gewiss.
Wenn nicht, hilft auch kein Anwalt, der im Regelfall nicht geschickter beim Ermitteln ist als Kripo/Staatsanwaltschaft.
Und schon gar nicht hilft ein Fortführungsantrag an den Drei-Richter-Senat beim Landesgericht, zu dem hier ungeschaut geraten
Wenn nicht, hilft auch kein Anwalt, der im Regelfall nicht geschickter beim Ermitteln ist als Kripo/Staatsanwaltschaft.
Und schon gar nicht hilft ein Fortführungsantrag an den Drei-Richter-Senat beim Landesgericht, zu dem hier ungeschaut geraten
Wer sagt, dass die Kripo/Staatsanwaltschaft es nicht versucht haben, den unbekannten Täter auszuforschen, bevor das Verfahren abgebrochen worden ist?
Wer sagt, dass die Kripo/Staatsanwaltschaft es nicht versucht haben, den unbekannten Täter auszuforschen, bevor das Verfahren abgebrochen worden ist?
Würde als nächsten Schritt von der StA eine detaillierte Begründung für die Einstellung "aus Mangel an Beweisen" für die Täterschaft der verdächtig(t)en Person verlangen
Würde als nächsten Schritt von der StA eine detaillierte Begründung für die Einstellung "aus Mangel an Beweisen" für die Täterschaft der verdächtig(t)en Person verlangen