Tom Finkenstädt
Reposted by Tom Finkenstädt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Wahlrechtsreform 2023 für verfassungswidrig erklärt. Dass durch die Reform Überhangs- und Ausgleichsmandate wegfallen, beurteilt das BVerfG als verfassungskonform. Mehr zum Urteil:
Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahl...
www.bundesverfassungsgericht.de
July 30, 2024 at 8:52 AM
January 18, 2025 at 7:19 AM