www.radioeins.de/programm/sen...
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Das Land S-H als Adressat ist m. E. auch höchst fragwürdig, siehe BVerfG 2 BvE 4/20.
Das Land S-H als Adressat ist m. E. auch höchst fragwürdig, siehe BVerfG 2 BvE 4/20.
Aber die Frage ist eher keine juristische, wenn Recht sowieso nicht mehr eingehalten wird, sondern ein rein praktische, nämlich: "Was machen wir dann?".
Aber die Frage ist eher keine juristische, wenn Recht sowieso nicht mehr eingehalten wird, sondern ein rein praktische, nämlich: "Was machen wir dann?".