"Möglich war das durch eine besondere Regel im sächsischen Kommunalwahlrecht (§ 43): Steht nur eine Bewerberin auf dem Stimmzettel, dürfen Wähler eigene Vorschläge handschriftlich ergänzen"
www.volksverpetzer.de/aktuelles/ne...
"Möglich war das durch eine besondere Regel im sächsischen Kommunalwahlrecht (§ 43): Steht nur eine Bewerberin auf dem Stimmzettel, dürfen Wähler eigene Vorschläge handschriftlich ergänzen"
www.volksverpetzer.de/aktuelles/ne...