1. Asylbewerber*innen erhalten deutlich weniger Leistungen als Bürgergeldempfänger und Beschäftigte: 410 Euro (für Alleinstehende). Dies gilt auch für Partner und Kinder.
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1. Asylbewerber*innen erhalten deutlich weniger Leistungen als Bürgergeldempfänger und Beschäftigte: 410 Euro (für Alleinstehende). Dies gilt auch für Partner und Kinder.
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