Christoph Rheinschmitt
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Doktorand | Umwelt- und Planungsjurist am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig
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SRU zur #BTW2025: "Zur Krisenbewältigung gehört eine starke Umweltpolitik – Ein Impuls zur Bundestagswahl 2025". 👉 PDF downloaden: shorturl.at/wnOoE
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Aber damit ist doch auch eine Koalition CDU/BSW in den Korridor der Möglichkeiten vorgerückt
läge es ja eigentlich nahe, dass Waldbesitzer / Vorhabenträger gegen die Vorschrift im Waldgesetz vorgehen, wie auch schon beim pauschalen, technologiespezifischen Verbot von Windenergieanlagen im Wald im 3. Thüringer Waldrechtsänderungsgesetz, womit sie erfolgreich waren.
Die Regionalpläne sind erst in Aufstellung und sollten entsprechend auf die Waldrechtsänderung abgestimmt werden. Das erhöht den Druck auf das Offenland. Wenn eine Region doch den Wald überplant und es sich herausstellt, dass die Waldflächen aufgrund der Norm nicht nutzbar sind,
geben wird. Insofern wirkt die Waldrechtsänderung mittelbar auf die Planung, die nun darauf reagieren muss.
Das heißt, Bestandspläne müssten innerhalb eines Jahres neu aufgestellt werden. Hier stellt sich aber vielmehr das Problem, dass sich die Planungsgrundlage grundsätzlich verändert, weil sich die Potenzialfläche verringert, wenn der Wald ausfällt, weil absehbar ist, dass es später keine Genehmigung
Nach § 4 Abs. 2 S. 1 WindBG sind Pläne anrechenbar, "sobald" und "solange" der Plan wirksam ist. Wenn ein Gericht dessen Unwirksamkeit feststellt, bleiben die Flächen 1 Jahr weiter anrechenbar. Bei Bestandsplänen droht Funktionslosigkeit, wenn sie nicht mehr verwirklicht/vollzogen werden können.
Aber ja - der Weg über das Planungsrecht ist der richtige Ansatz. Die Länder können weiterhin den Wald schützen, indem sie natur- oder waldschutzrechtliche Schutzgebiete ausweisen. Die müssen dann auch in der Planung berücksichtigt werden. Am Ende müssen die Flächenziele eingehalten werden.
Verantwortlich für die Landesplanung ist die Landesregierung und die ist nicht gegen Wind im Wald eingestellt und außerdem darum bemüht, über die Raumordnung/Landesplanung die Flächenbeitragswerte aus dem WindBG einzuhalten, wozu der Wald einen erheblichen Anteil beitragen kann (33,4% des Landes)
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Zum 3. Mal in Folge kürzt die BNetzA das Ausschreibungsvolumen für die Windenergie an Land. Grund ist die erwartete Unterzeichnung ("endogene Rationierung"). Insgesamt wird die BNetzA damit 2023 max. 6,5 GW versteigern. Geplant waren eigentlich 12 GW. background.tagesspiegel.de/energie-klim...
Windverband kritisiert Kürzung des Auktionsvolumens
background.tagesspiegel.de
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Am 14. November findet der UFZ EnergyDay 2023 zum Thema "CO2-Entnahme als dritte Säule der Klimapolitik – Potenziale, Synergien und Regelungsbedarfe" statt.

U.a. mit Ottmar Edenhofer zum Thema "Märkte für negative Emissionen"

Anmeldung für Online Teilnahme: www.ufz.de/index.php?de...
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Interesting development, though it is important to remember that climate legislation is only effective when it is self-enforcing! This is something we also discuss in our new @ariadneprojekt.bsky.social report (see next post).
Following the Federal Labor playbook. "Enshrining" (???) their target in law creates the vibe of seriousness while they continue to enact policies that worsen emissions (eg: Eraring).

Expert panel will be: 1-2 offset ppl, 3-4 fossil utility ppl, 1-2 climate ppl

www.theguardian.com/australia-ne...
NSW set to enshrine net zero emissions by 2050 in law and create monitoring panel
Exclusive: Labor government to introduce centrepiece climate legislation on Thursday, saying it shows it is ‘serious’ about driving down emissions
www.theguardian.com