Günther Lattacher
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Günther Lattacher
@guentherlattacher.bsky.social
Hat früher einmal in Kabinetten gearbeitet.
Am 1.9.2025 treten neben dem Informationsfreiheitsgesetz IFG auch die dazugehörigen Anpassungsgesetze in Kraft. Eine der wichtigsten Anpassungen findet sich im Strafgesetzbuch: Der Tatbestand des § 310 StGB "Verletzung des Amtsgeheimnisses" wird neu zur "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung".
August 29, 2025 at 3:02 PM
Alle Richter waren freilich der Überzeugung, dass es kein Grundrecht von Kindern auf die Betrachtung von Pornographie gibt: "No one doubts that states have a compelling interest in shielding children from speech of that kind. What is more, children have no constitutional right to view it."
July 7, 2025 at 8:18 AM
Für die Neuregelung gab es Lob von der EU-Kommission (commission.europa.eu/document/dow..., Seite 5) und Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek wurde Präsident und Hon.-Prof. PD Dr. Jürgen Rassi wurde Vizepräsident (www.ogh.gv.at/news/ogh-new...).
July 5, 2025 at 8:21 AM
"Bei einer erheblichen Ehrenbeleidigung einer natürlichen Person in einem elektronischen Kommunikationsnetz hat der Nutzer, der den verletzenden Inhalt bereitgestellt hat, auch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung zu leisten." (www.parlament.gv.at/gegenstand/X...)
June 28, 2025 at 11:00 AM
Eindeutig klarstellend sind vom Tatbestand auch nur menschliche Genitalien umfasst. Der OGH hat in seiner Stellungnahme eine entsprechende Klarstellung angeregt.
June 18, 2025 at 4:15 PM
Die Bilder müssen auch - neu im Gesetzestext aufgrund der Stellungnahmen - "wesentlich menschliche Genitalien" zeigen. Es sollen dadurch Bilder, in denen Genitalien zB nur im Bildhintergrund oder aus großer Entfernung erkennbar sind (zB Strandfotos), von vornherein nicht vom Tatbestand erfasst sein.
June 18, 2025 at 4:10 PM
Ein Erlass ist natürlich immer "unvorgreiflich der unabhängigen Rechtsprechung". Dieser Erlass basiert aber auch auf OGH-Rspr wonach der Tatbestand des § 256 StGB erfüllt ist, wenn „konkrete und vitale Interessen Österreichs“ verletzt werden (OGH 14.10.1982, 12 Os 118/82, SSt 53/61).
May 12, 2025 at 8:02 PM
Im Ergebnis kann nach Ansicht des BMJ sowohl das nachrichtendienstliche Agieren gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eine in Österreich ansässige über- oder zwischenstaatliche Einrichtungen den Tatbestand erfüllen.
May 12, 2025 at 7:56 PM
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz werden konkrete und vitale Interessen Österreichs auch dann verletzt sein, wenn die Tätigkeit des geheimen Nachrichtendiensts politische, militärische oder wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland negativ beeinträchtigt.
May 12, 2025 at 7:52 PM
§ 256 StGB: "Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
May 12, 2025 at 7:46 PM
Der Täter bzw. die Täterin müssen jene Person, an die er bzw. sie die Bildaufnahme übermittelt, belästigen.

Es erfolgt also keine Kriminalisierung von Übermittlungen, in denen von einem Einverständnis der beteiligten Personen auszugehen ist.
April 25, 2025 at 7:04 PM
Die "Bildaufnahmen von Genitalien" umfassen Fotos und Videos von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen.

Die Art der Übermittlung umfasst Messengernachrichten, E-Mails, Verbreitung durch soziale Netzwerke, Übertragungen via Airdrop und Bluetooth etc.
April 25, 2025 at 6:57 PM
FBMJ @annasporrer.bsky.social hat einen neuen Ministerialentwurf veröffentlicht:

Das Verbot der unaufgeforderten Übermittlung von Genitalbildern, die im neuen § 218 Abs 1b StGB geregelt wird.

(www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe... )
April 25, 2025 at 6:46 PM
zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe wegen eines Korruptionsdelikts verurteilt wurde.

(Text www.parlament.gv.at/dokument/XXV... Seite 3; Erläuterungen www.parlament.gv.at/dokument/XXV... Seite 8)
March 31, 2025 at 3:53 PM
Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 hat für Politiker:innen die Regeln gerade unlängst verschärft: Ein Mandat bzw. ein Amt können gemäß Art. 141 B-VG aberkannt werden, wenn er oder sie während der Amtsführung die Wählbarkeit verliert, weil er oder sie rechtskräftig
March 31, 2025 at 3:51 PM
Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG wurde im Dezember 2020 der § 107c StGB dahingehend nachgeschärft, dass auch eine einmalig Veröffentlichung eines Nacktbildes strafrechtlich verfolgt werden kann (Erläuterungen der RV, Seite 13, unten; www.parlament.gv.at/gegenstand/X...).
December 3, 2024 at 11:08 PM
Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG wurde im Dezember 2020 der § 107c StGB dahingehend nachgeschärft, dass auch einmalige Veröffentlichungen strafrechtlich verfolgt werden können
(www.parlament.gv.at/dokument/XXV... Erläuterungen RV, Seite 13, letzter Absatz).
December 3, 2024 at 10:25 AM
Rn 14
November 21, 2024 at 2:42 PM
Im System der geplanten neuen "Beschlagnahme von Datenträgern und Daten" verweist § 115g Abs 2 StPO auf das schon bestehende Sichtungsverfahren für Berufsgeheimnisträger in § 112 StPO. Das Sichtungsverfahren entspricht uE den in Rn 14 vom EGMR formulierten Anforderungen.
November 21, 2024 at 2:40 PM