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Das bedeutet die Gesamtpartei darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die Begründung des Verfassungsschutzes dafür ist eindeutig: Systematische Verstöße gegen das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip.

Nie ließ sich der Antrag auf #AfDVerbot besser begründen. 2/x
May 2, 2025 at 8:18 AM