@philonlin.bsky.social
Eigentlich will der EGMR im aktuellen Fall nichts über die 1. Abschiebung wissen, sondern nur, ob vor der 2. Abschiebung auch auf die Gefahr von forced disappearance Bedacht genommen wurde. Siehe Wortlaut hier bsky.app/profile/luka...
#funfact
Die "absolut nicht ungewöhnlichen" EGMR-Fragen beziehen sich ausdrücklich auf die "weltfremden und abgehobenen" UN-Fragen
Die "absolut nicht ungewöhnlichen" EGMR-Fragen beziehen sich ausdrücklich auf die "weltfremden und abgehobenen" UN-Fragen
August 15, 2025 at 1:18 PM
Eigentlich will der EGMR im aktuellen Fall nichts über die 1. Abschiebung wissen, sondern nur, ob vor der 2. Abschiebung auch auf die Gefahr von forced disappearance Bedacht genommen wurde. Siehe Wortlaut hier bsky.app/profile/luka...
Wohl § 35 Z 1 VStG zum Zweck der Identitätsfeststellung, wenn er sich nicht ausweisen konnte.
August 13, 2025 at 9:11 PM
Wohl § 35 Z 1 VStG zum Zweck der Identitätsfeststellung, wenn er sich nicht ausweisen konnte.
§§ 225 iVm 47b EisbG?
August 13, 2025 at 8:56 PM
§§ 225 iVm 47b EisbG?