Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung.
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§2 Abs4 ErrV kann wie gesagt aus meiner Sicht keine Grundlage für die Forderung nach einem einmaligem persönlichen Erscheinen sein...
Aber ich habe auch schon davon gehört - gestützt auf die Zuständigkeit... also §36 Abs1 SGB II.
§2 Abs4 ErrV kann wie gesagt aus meiner Sicht keine Grundlage für die Forderung nach einem einmaligem persönlichen Erscheinen sein...
Aber ich habe auch schon davon gehört - gestützt auf die Zuständigkeit... also §36 Abs1 SGB II.
Zur Rückforderung des Jobcenters:
Bei der Entscheidung über die Aufrechnung muss Ermessen ausgeübt werden - bei Personen ofW gibt es viele Gründe, die dagegen sprechen können.
Zur Rückforderung des Jobcenters:
Bei der Entscheidung über die Aufrechnung muss Ermessen ausgeübt werden - bei Personen ofW gibt es viele Gründe, die dagegen sprechen können.
Es geht um §40 Abs2 Nr5 SGB II, der auf §335 SGB III verweist. Es ergibt sich daraus eine Pflicht der Erstattung von KK-Beiträgen für die Person ans JC.
Da die Krankenkasse die Beiträge behält, entstehen die Schulden nicht bei der KK sondern beim JC.
Es geht um §40 Abs2 Nr5 SGB II, der auf §335 SGB III verweist. Es ergibt sich daraus eine Pflicht der Erstattung von KK-Beiträgen für die Person ans JC.
Da die Krankenkasse die Beiträge behält, entstehen die Schulden nicht bei der KK sondern beim JC.
Achtung: Abs4 fordert keine Terminwahrnehmung, sondern nur ein persönliches Aufsuchen. Infotheke "Hallo bin da" ohne Termin reicht jedenfalls für "aufsuchen".
Achtung: Abs4 fordert keine Terminwahrnehmung, sondern nur ein persönliches Aufsuchen. Infotheke "Hallo bin da" ohne Termin reicht jedenfalls für "aufsuchen".
Ist die anderweitig sichergestellt, z.B. Postzustellung an einen Freund oder eine Beratungsstelle (Abs1 S2) dann braucht die Person ofW die Vereinfachung des Abs4 gar nicht, da die Erreichbarkeit ja schon gesichert ist
Ist die anderweitig sichergestellt, z.B. Postzustellung an einen Freund oder eine Beratungsstelle (Abs1 S2) dann braucht die Person ofW die Vereinfachung des Abs4 gar nicht, da die Erreichbarkeit ja schon gesichert ist
Dazu sollte man sich den Text der ErrV anschauen. §2 Abs4 ErrV II ist meiner Ansicht nach nur eine Vereinfachung der Anforderungen des §2 Abs1 ErrV. Das macht die Formulierung "wird das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 angenommen" deutlich.
Dazu sollte man sich den Text der ErrV anschauen. §2 Abs4 ErrV II ist meiner Ansicht nach nur eine Vereinfachung der Anforderungen des §2 Abs1 ErrV. Das macht die Formulierung "wird das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 angenommen" deutlich.
Nachweise über eine Wohnungssuche haben damit wirklich rein gar nix zu tun... die wären höchstens ein Indiz, dass es dir ernst ist mit dem Auszug.
Das fehlen dieser Nachweise kann aber nicht negativ gegen dich ausgelegt werden.
Nachweise über eine Wohnungssuche haben damit wirklich rein gar nix zu tun... die wären höchstens ein Indiz, dass es dir ernst ist mit dem Auszug.
Das fehlen dieser Nachweise kann aber nicht negativ gegen dich ausgelegt werden.
Also:
Angeben, dass du tatsächlich bei der Freundin wohnst, gar nicht mehr bei ihm warst und idealerweise von ihr bestätigen lassen, dass du dich überwiegend bei ihr aufgehalten hast.
Also:
Angeben, dass du tatsächlich bei der Freundin wohnst, gar nicht mehr bei ihm warst und idealerweise von ihr bestätigen lassen, dass du dich überwiegend bei ihr aufgehalten hast.
Aber die glauben sie halt nicht.
Die zentrale Frage des Schreibens ist eigentlich: "Wo halten sie sich überwiegend auf?"
Aber die glauben sie halt nicht.
Die zentrale Frage des Schreibens ist eigentlich: "Wo halten sie sich überwiegend auf?"
Aber unsere Regierung muss sich endlich entscheiden, ob sie ihre Politik von Splittergruppen abhängig machen will oder nicht.
Aber nicht die Splittergruppe derer die Leistungen missbrauchen zur Grundlage der Bürgergeldpolitik machen und gleichzeitig LGBTQ-Interessen als irrelevant abtun.
Aber unsere Regierung muss sich endlich entscheiden, ob sie ihre Politik von Splittergruppen abhängig machen will oder nicht.
Aber nicht die Splittergruppe derer die Leistungen missbrauchen zur Grundlage der Bürgergeldpolitik machen und gleichzeitig LGBTQ-Interessen als irrelevant abtun.
Daher sollte man Maßnahme auch nie von vornherein ablehnen.
Daher sollte man Maßnahme auch nie von vornherein ablehnen.
Fühlt sich erstmal komisch an, ist fürs JC aber erstmal kein Problem.
Wenn es dann Theater wegen der Wohnkosten gibt, dann melde dich nochmal.
Fühlt sich erstmal komisch an, ist fürs JC aber erstmal kein Problem.
Wenn es dann Theater wegen der Wohnkosten gibt, dann melde dich nochmal.
Dann hat es sich sowieso Aus-Bedarfsgemeinschaftet.
Falls sie wegen der Meldeadresse noch Theater machen und du dich bei der Freundin nicht melden kannst, geh aufs Rathaus und melde dich rückwirkend als ofW.
Dann hat es sich sowieso Aus-Bedarfsgemeinschaftet.
Falls sie wegen der Meldeadresse noch Theater machen und du dich bei der Freundin nicht melden kannst, geh aufs Rathaus und melde dich rückwirkend als ofW.
Aber nur auf Einladung bei Menschen, die ich kenne.
Aber nur auf Einladung bei Menschen, die ich kenne.
Jeder weitere Termin!
Deswegen haben wir das in der Stellungnahme von Tacheles in der Verbändeanhörung auch ganz deutlich angesprochen...
Jeder weitere Termin!
Deswegen haben wir das in der Stellungnahme von Tacheles in der Verbändeanhörung auch ganz deutlich angesprochen...
Ich habe aus dem Amt aber auch schon gehört, dass alleine zu unsicher sei.
Zu zweit rausfahren sei aber zu teuer.
Daher wird aufsuchende Beratung zumindest in diesem Fall von der Leitung abgelehnt.
Ich habe aus dem Amt aber auch schon gehört, dass alleine zu unsicher sei.
Zu zweit rausfahren sei aber zu teuer.
Daher wird aufsuchende Beratung zumindest in diesem Fall von der Leitung abgelehnt.
Das Problem ist: Nicht nur beim zweiten in Folge, sondern bei jedem versäumten, wenn irgendwann schonmal einer verpasst wurde.
Ohne Ermessen.
(außer wenn ein wichtiger Grund vorliegt)
Das Problem ist: Nicht nur beim zweiten in Folge, sondern bei jedem versäumten, wenn irgendwann schonmal einer verpasst wurde.
Ohne Ermessen.
(außer wenn ein wichtiger Grund vorliegt)
Nachreichen der fehlenden Unterlagen §67 SGB X.
Da es um Existenzsichernde Leistungen geht:
Ermessensreduzierung auf Null
--> Nachzahlung/Aufhebung der Rückforderung
Oder halt der Klageweg übers Widerspruchsverfahren (aufschiebende Wirkung bei Entziehung/Versagung).
Nachreichen der fehlenden Unterlagen §67 SGB X.
Da es um Existenzsichernde Leistungen geht:
Ermessensreduzierung auf Null
--> Nachzahlung/Aufhebung der Rückforderung
Oder halt der Klageweg übers Widerspruchsverfahren (aufschiebende Wirkung bei Entziehung/Versagung).
Wenn die Krankenkassen das auch noch ohne Aufforderung automatisch tun würden, wäre das wirklich hilfreich - die sehen doch, wenn das Jobcenter Geld überweist.
Wenn die Krankenkassen das auch noch ohne Aufforderung automatisch tun würden, wäre das wirklich hilfreich - die sehen doch, wenn das Jobcenter Geld überweist.
§60 Abs.6-8 SGB II-E
§60 Abs.6-8 SGB II-E
Die bekommen Linke+Grüne aber nicht zusammen.
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundes...
Daher muss es über konkrete Normenkontrolle gehen...
Die bekommen Linke+Grüne aber nicht zusammen.
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundes...
Daher muss es über konkrete Normenkontrolle gehen...
Aktuell: 10% Sanktion bei verpasstem Termin.
Deckelung bei 30%
Keine Nichterreichbarkeitsfiktion
Aktuell: 10% Sanktion bei verpasstem Termin.
Deckelung bei 30%
Keine Nichterreichbarkeitsfiktion