Sozi Simon
sozi-simon.bsky.social
Sozi Simon
@sozi-simon.bsky.social
Sozialarbeiter aus Leidenschaft...
Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung.

@sozi_simon bei Twitter
@[email protected]
Bin schon per DMs dran...
November 30, 2025 at 2:57 PM
Warum sollte postalische Erreichbarkeit nicht ausreichen?

§2 Abs4 ErrV kann wie gesagt aus meiner Sicht keine Grundlage für die Forderung nach einem einmaligem persönlichen Erscheinen sein...

Aber ich habe auch schon davon gehört - gestützt auf die Zuständigkeit... also §36 Abs1 SGB II.
November 28, 2025 at 9:43 PM
Daher besteht keine Gefahr der Ruhendstellung bei der Krankenkasse...

Zur Rückforderung des Jobcenters:
Bei der Entscheidung über die Aufrechnung muss Ermessen ausgeübt werden - bei Personen ofW gibt es viele Gründe, die dagegen sprechen können.
November 27, 2025 at 9:45 PM
Zu den Krankenkassenschulden - die gibt's nicht:
Es geht um §40 Abs2 Nr5 SGB II, der auf §335 SGB III verweist. Es ergibt sich daraus eine Pflicht der Erstattung von KK-Beiträgen für die Person ans JC.

Da die Krankenkasse die Beiträge behält, entstehen die Schulden nicht bei der KK sondern beim JC.
November 27, 2025 at 9:45 PM
Folglich ist das Nicht-Melden in diesem Fall folgenlos, es sei denn es hätte sich um einen Meldetermin gemeldet.

Achtung: Abs4 fordert keine Terminwahrnehmung, sondern nur ein persönliches Aufsuchen. Infotheke "Hallo bin da" ohne Termin reicht jedenfalls für "aufsuchen".
November 27, 2025 at 9:45 PM
In Absatz 1 geht es aber nur um die Möglichkeit der werktäglichen Kenntnisnahme.
Ist die anderweitig sichergestellt, z.B. Postzustellung an einen Freund oder eine Beratungsstelle (Abs1 S2) dann braucht die Person ofW die Vereinfachung des Abs4 gar nicht, da die Erreichbarkeit ja schon gesichert ist
November 27, 2025 at 9:45 PM
Du meinst das hier?

Dazu sollte man sich den Text der ErrV anschauen. §2 Abs4 ErrV II ist meiner Ansicht nach nur eine Vereinfachung der Anforderungen des §2 Abs1 ErrV. Das macht die Formulierung "wird das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 angenommen" deutlich.
November 27, 2025 at 9:45 PM
Und:
Nachweise über eine Wohnungssuche haben damit wirklich rein gar nix zu tun... die wären höchstens ein Indiz, dass es dir ernst ist mit dem Auszug.
Das fehlen dieser Nachweise kann aber nicht negativ gegen dich ausgelegt werden.
November 27, 2025 at 8:03 AM
(Oder so ähnlich formuliert... sehe es ja jetzt nicht mehr)

Also:
Angeben, dass du tatsächlich bei der Freundin wohnst, gar nicht mehr bei ihm warst und idealerweise von ihr bestätigen lassen, dass du dich überwiegend bei ihr aufgehalten hast.
November 27, 2025 at 8:01 AM
Der gesetzlichen Vermutung über was? Dass du jetzt eine BG mit deiner Freundin bildest? Eine BG mit deinem Noch-Ehemann kann es durch die räumliche Trennung gar nicht geben.

Aber die glauben sie halt nicht.
Die zentrale Frage des Schreibens ist eigentlich: "Wo halten sie sich überwiegend auf?"
November 27, 2025 at 8:00 AM
Richtig.

Aber unsere Regierung muss sich endlich entscheiden, ob sie ihre Politik von Splittergruppen abhängig machen will oder nicht.

Aber nicht die Splittergruppe derer die Leistungen missbrauchen zur Grundlage der Bürgergeldpolitik machen und gleichzeitig LGBTQ-Interessen als irrelevant abtun.
November 27, 2025 at 7:57 AM
Stimmt - aber es gibt sie.

Daher sollte man Maßnahme auch nie von vornherein ablehnen.
November 26, 2025 at 9:39 PM
Hab gerade geschrieben - danke fürs Verlinken.
November 26, 2025 at 9:35 PM
OfW bedeutet "Ohne festen Wohnsitz", als Aufenthalts und Postadresse gibst du die Adresse deiner Freundin an.

Fühlt sich erstmal komisch an, ist fürs JC aber erstmal kein Problem.

Wenn es dann Theater wegen der Wohnkosten gibt, dann melde dich nochmal.
November 26, 2025 at 9:34 PM
Du wohnst du inzwischen nicht mal mehr in der gleichen Wohnung wie er?

Dann hat es sich sowieso Aus-Bedarfsgemeinschaftet.

Falls sie wegen der Meldeadresse noch Theater machen und du dich bei der Freundin nicht melden kannst, geh aufs Rathaus und melde dich rückwirkend als ofW.
November 26, 2025 at 9:34 PM
Ich mache durchaus alleine Hausbesuche direkt bei den Leuten... auch in der Wohnung.
Aber nur auf Einladung bei Menschen, die ich kenne.
November 26, 2025 at 9:11 PM
Die Gesetzesbegründung ist da ganz eindeutig.
Jeder weitere Termin!
Deswegen haben wir das in der Stellungnahme von Tacheles in der Verbändeanhörung auch ganz deutlich angesprochen...
November 26, 2025 at 9:08 PM
Ist aber so wie ich das mitbekomme, nicht weit verbreitet.

Ich habe aus dem Amt aber auch schon gehört, dass alleine zu unsicher sei.
Zu zweit rausfahren sei aber zu teuer.
Daher wird aufsuchende Beratung zumindest in diesem Fall von der Leitung abgelehnt.
November 26, 2025 at 6:03 PM
Du meinst einen "KLeinen" Teil?

Das Problem ist: Nicht nur beim zweiten in Folge, sondern bei jedem versäumten, wenn irgendwann schonmal einer verpasst wurde.
Ohne Ermessen.

(außer wenn ein wichtiger Grund vorliegt)
November 26, 2025 at 6:00 PM
Eigentlich sollte es so gehen:
Nachreichen der fehlenden Unterlagen §67 SGB X.
Da es um Existenzsichernde Leistungen geht:
Ermessensreduzierung auf Null
--> Nachzahlung/Aufhebung der Rückforderung

Oder halt der Klageweg übers Widerspruchsverfahren (aufschiebende Wirkung bei Entziehung/Versagung).
November 26, 2025 at 5:58 PM
Wenn jemand wieder ins Bürgergeld zurück kommt, muss trotz Schulden die Ruhendstellung wieder aufgehoben werden.

Wenn die Krankenkassen das auch noch ohne Aufforderung automatisch tun würden, wäre das wirklich hilfreich - die sehen doch, wenn das Jobcenter Geld überweist.
November 26, 2025 at 5:46 PM
Dann verrate ich dir besser nicht, dass noch mehr Zumutungen (bußgeldbewehrte Auskunftspflichten auch noch bis zu 10 Jahre nach dem Auszug des Mieters) für Vermieter im Gesetzentwurf enthalten sind... für Erwerbsunfähige und Alte in der Grundsicherung übrigens identisch.
§60 Abs.6-8 SGB II-E
November 26, 2025 at 5:44 PM
"Schnell"er geht's nur bei Abstrakter Normenkontrolle, dies kann entweder eine Bundes-/Landesregierung oder 1/4 der Bundestagsabgeordneten beantragen.
Die bekommen Linke+Grüne aber nicht zusammen.
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundes...

Daher muss es über konkrete Normenkontrolle gehen...
Abstrakte Normenkontrolle
Abstrakte Normenkontrolle
www.bundesverfassungsgericht.de
November 26, 2025 at 5:36 PM
Nein.

Aktuell: 10% Sanktion bei verpasstem Termin.

Deckelung bei 30%

Keine Nichterreichbarkeitsfiktion
November 26, 2025 at 5:25 PM