Auch wenn weder Mitarbeitende noch Zivilist*innen sich währenddessen im Gebäude befanden, ist es ein offenbarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.
Auch wenn weder Mitarbeitende noch Zivilist*innen sich währenddessen im Gebäude befanden, ist es ein offenbarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.