Ein Elternteil eines EU-Bürger-Kindes ist nach 11 Abs. 14 FreizügG/EU aufenthaltsberechtigt und hat Anspruch auf Bürgergeld.
Typische Konstellation: Drittstaats-Mutter + EU-Kind leben zusammen, EU-Vater nicht verheiratet lebt in Deutschland aber getrennt von Mutter
Ein Elternteil eines EU-Bürger-Kindes ist nach 11 Abs. 14 FreizügG/EU aufenthaltsberechtigt und hat Anspruch auf Bürgergeld.
Typische Konstellation: Drittstaats-Mutter + EU-Kind leben zusammen, EU-Vater nicht verheiratet lebt in Deutschland aber getrennt von Mutter
entweder nach Art. 6 GG iVm §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 29 und 32 AufenthG iVm Art. 8 EMRK
oder nach § 11 Abs. 14 Satz 1 FreizügG/EU iVm § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG
entweder nach Art. 6 GG iVm §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 29 und 32 AufenthG iVm Art. 8 EMRK
oder nach § 11 Abs. 14 Satz 1 FreizügG/EU iVm § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG
https://www.bytesde.com/349849/
Hallo, kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen Abs 4 und FreizügG/EU ist, denn mein Visum ist abgelaufen und ich habe [X] zum FreizügG/EU Ich bin zum ersten Mal in Deutschland und habe keine Aufenthaltskarte. …
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Hallo, kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen Abs 4 und FreizügG/EU ist, denn mein Visum ist abgelaufen und ich habe [X] zum FreizügG/EU Ich bin zum ersten Mal in Deutschland und habe keine Aufenthaltskarte. …
Ziemlich hohe Hürden ...
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