Campbell
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campbebembell.bsky.social
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@campbebembell.bsky.social
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Meine Arbeit fängt da an, wo sich andere Leute vor Entsetzen übergeben.
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Das ist crazy. Gerade bei AN-Verhältnissen, E13 ist netto ja echt nochmal ne ganz andere Dimension als R1
Bei uns in M-V bewerben sich normalerweise im Bereich E/A11-15 so 2 Leute auf einen Dienstposten. Und es wäre ja anzunehmen, dass das in Berlin noch krasser ist durch die Konkurrenz Bund/Bezirksämter und Unternehmen. Aber so wie ich das verstanden hab, bewerben sich da gerade echt massig Leute.
m.a.W. entsteht die Sorgfaltspflicht aus § 222 StGB nicht mittelbar durch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Totenbehandlung?
Es gibt doch in Deutschland eine öffentlich-rechtlich definierte postmortale Prozedur mit Leichenschau (z.B. § 9 Friedhofsgesetz NRW), damit ist doch eigentlich geregelt, dass jedwede signifikante Abweichung zu unterlassen ist, nicht?
an ihre empirischen Grenzen kommen, weil sie nicht in jedem Einzelfall verifizierbar ist. Das sollte einen aber nicht davon abhalten, Erklärungsansätze zu finden, meine ich.
Naja, reliabel sind sie, wenn sie wiederkehrend bestätigt werden können. Wenn 15 verschiedene Case Studys dieselbe Hypothese bestätigen, wird die uV ja offenbar einen gewissen Effekt haben.

Aber klar, Sozialwissenschaften sind nunmal probabilistisch und jede noch so kluge Hypothese wird
Ja, oder etwas weiter: Reliable Prädiktoren für administratives Akteursverhalten abseits von insitutionellen Direktiven finden. Renate Mayntz und Fritz Scharpf haben mit dem akteurszentrierten Institutionalismus dafür ein sehr überzeugendes Analyseinstrument vorgelegt.
Ich finds klasse. Ich würd da am liebsten den ganzen Tag mit Klemmbrett sitzen.
Ich bin komplett bei dir, das Aufgabenprofil ist im Vergleich zur Landespolizei einfach viel zu eng und rechtfertigt die personelle Ausstattung nicht.
Wahrscheinlich ist auch ein Problem, dass das ein sehr stark interdisziplinäres Forschungsfeld aus Psychologie, Soziologie, Ökonomie & co. ist und jeder seine eigenen Konzepte entwickelt
Norbert Reinmiller ist der Favorit jedes mittelständischen Bauunternehmers im Ruhrgebiet
Es scheint verschiedene Terme dafür zu geben, wahrscheinlich auch je nach Forschungskontext. Aber die Idee scheint relativ ähnlich zu sein.
Diese Similarity-Attraction konnte übrigens - das wird Euch jetzt extrem überraschen - auch in deutschen BWL-Fakultäten nachgewiesen werden
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Affinity and in-group-bias (z.B. hier www.researchgate.net/profile/Zara...) Menschen bevorzugen auch im Recruitment Personen, die ihnen in wesentlichen Eigenschaften ähneln. So wird häufig auch Homosozietät ekrlärt, dass Phänomen, dass männlich dominierte Organisationen Männer favorisieren
www.researchgate.net
"abgelegensten", nicht "hässlichsten"
Du musst nur am abgelegensten Ort dieser Bundesrepublik leben und hast in ca einem Jahr wahrscheinlich einen Fascho als Minister aber ansonsten ists echt klasse da
Du mein allerliebster hD-Personaler bist natürlich nicht gemeint!
Das ist natürlich Arbeit und Freizeit
Gerade weil du es nicht primär aus Karrieregründen machst. So etwas gibt es in deren Horizont einfach nicht und das führt, glaube ich, zu einem sehr eingeengten Fokus bei der Personalauswahl, weil seine eigenen - manifesten und latenten - Einstellungsmuster in die Auswahlentscheidung fließen lässt.
Da muss ich auch mal meine eigenen gDlis kritisieren: Weil die meisten gDler*innen halt relativ mittelmäßig sind, können die mit allem anderen als "macht seinen Job wenn er soll" gar nichts anfangen, weil das nicht in deren Lebensrealität und Horizont passt. Die kennen nur Arbeit oder Freizeit.
Auf solche Aussagen antworte ich gerne mit:
Ein paar Freund*innen von mir klauen regelmäßig bei der REWE-Selbstscankasse. Wenn man sich halbwegs geschickt anstellt, merkt das niemand. Das macht Diebstahl aber nicht weniger strafbar.

Will sagen: Recht und Praxis waren noch nie 100%ig kongruent.
Was lch damit sagen will: Bei dir klingt das so, als würden sich personaler etwas dabei denken. Tun sie aber nicht,sie wissen einfach damit überhaupt nichts anzufangen
Ich hab praktische Qualifikationen in Form einer überdurchschnittlichen Beurteilung die in der Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG das zentrale Prognosekriterium ist und auch da führen die Publikationen zu Unverständnis, einfach weil personaler damit nichts anfangen können.
Diffuse Ängste und allgemeine Erfahrungssätze kann vllt der privatwirtschaftliche Arbeitgeber als Leitinstrument der Personalwirtschaft nehmen, nicht aber der Grundrechtlich gebundene Dienstherr im Rahmen der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Möchte auch noch auf die Rspr des BverfG verweisen, wonach der Dienstherr eine Eignungsprognose für die Aufgaben des konkret-funktionellen Amtes zu treffen hat (BVerfG, Beschluss v. 07.03.2013 2 BvR 2582/12 Rn. 17) und das Auswahlgespräch zwar ein weiteres, nicht aber zentrales Kriterium sein darf