@mq86mq.bsky.social
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Wahlen, technisch, mathematisch und rechtlich. Hauptsächlich in Deutschland, aber auch Österreich und sonstwo. Auch @[email protected].
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Vorallem meint das BVerfG die FDGO und konkreter heute Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat (und sonst erstmal nichts Konkreteres, selbst wenn es unter die Ewigkeitsklausel fällt).

Der Parlamentarische Rat hat es mind. teilweise schlicht so verstanden, dass die Zuständigkeit beim BVerfG liegt.
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Das hiesige Frikadellen-Äquivalent war früher auch nicht so wesentlich anders als ein Leberknödel aufgebaut; sollte ja grad sparsam sein.

Generell scheinen sie die Bezeichnung gemäß Art. 17 der Verordnung 1169/2011 mit Bestandteilen dieser Bezeichnungen zu verwechseln.
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Das sind Wahlbezirke? Das Wahlstatistikgesetz verbietet eigentlich die Veröffentlichung derartiger Daten. Aber die unter 18 können auch nicht alle Wahlberechtigte sein.

Wahlbezirke können jedenfalls auch ausschließlich aus einem Altersheim bestehn.
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Niedersachsen wechselt gegen den jüngsten Trend von D'Hondt zu Sainte-Laguë. Dass die unausgeglichenen Überhangmandate nicht erwähnt werden, heißt aber wohl, dass sie bleiben, und das Missverhältnis von Wahlkreisen zu Sollsitzzahl wird noch größer. Drucksache 19/8645 ist noch nicht online.
gltn.de
@vbajus.bsky.social:
Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden kleiner. Auch das neue Auszählverfahren schafft mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Parteien. 👇
Grüne: Jede Stimme soll gleich zählen – für eine gerechte Wahlkreisreform
Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden ...
www.fraktion.gruene-niedersachsen.de
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Jedenfalls ist das der Normalfall; Parteizugehörigkeit ist allenfalls bei Nachrückern in Parlamenten relevant. Die neue Wahlperiode wird auch noch garnicht begonnen haben.
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Für Wahlgewinner bzw. Regierungsparteien ist eigentlich eher ein Anstieg nach der Wahl üblich. Nach der Regierungsbildung hat es den auch gegeben, aber halt nur zurück zum Wahlergebnis und das nur ziemlich kurz.
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Ja, wird bloß meistens nicht veröffentlicht. Die meisten Nichtwähler nehmen aber auch nicht an Umfragen teil oder outen sich nicht. Wesentlich mehr machen die aus, die »unentschlossen« sind bzw. eine Antwort verweigern.
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Nach GLES-Nachwahl 2025 liegen Nichtwähler etwas unterhalb der FDP und Sonstige wie FDP (bloß etwas polarisierter). Frage ist dort nach Vertrauen, was aber ein ähnliches Ergebnis hat. Nachdem Alte das größte Vertrauen haben, spielt wahrscheinlich auch der Generationswechsel eine Rolle.
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Die Regeln waren halt so, dass die öffentlichen Vorwahlen nur beschränktes Gewicht gehabt haben, aber das war davor noch deutlicher. Clinton war aber auch bei den Vorwahlen weit vorn. Sie war bezüglich Popular Vote übrigens seinerzeit auch knapp vor Obama.
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Es kann auch auf bestehende Parteien zutreffen, kommt in dem Fall aber annähernd einem neuen Verbotsverfahren gleich. Und die AfD hat keine »relevanten Entscheider«; für den realen Effekt ist keine personelle oder strukturelle Kontinuität notwendig.
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Ganz so schlimm ist Civey auch wieder nicht, dass man durch Teilnahme einfach das Ergebnis beeinflussen könnte. Aber mit repräsentativen Umfragen hat es auch wenig zu tun. Ergebnisse von Wahlumfragen sind ja eh bekannt; damit können sie zumindest die Befragten in der Hinsicht politisch gewichten.
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»Direktmandate« werden im Allgemeinen nicht zugeteilt. Falls der Gewählte überhaupt einen Sitz bekommt, fliegt dafür ein anderer der gleichen Partei raus. Die repräsentieren nichts, sondern personalisieren bloß (manchmal).
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Den Punkt mit der Grundmandatsklausel hat das Bundesverfassungsgericht noch korrigiert.
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Das sind Wiederholungswahlen ohne Wahlvorschlagsrecht, die auch kaum was an der Sitzverteilung ändern können (beim Bundestag nur dann, wenn dabei z.B. das BSW über die Sperrklausel kommt oder ein Einzelbewerber gewinnt). Mindestens beim EP ist eine Neuwahl völlig ausgeschlossen.
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Jedenfalls macht es aber die Eigenschaft als Wähler aus.
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Mit dem potenziellen Mandatsverlust eliminiert es allerdings auch die Wähler bis zum Ende der Wahlperiode.
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Allerdings werden die nicht gewählt, weshalb d. Wählbarkeit wohl nicht überprüft worden ist. Laut Gemeindeordnung müssen sie aber auch dann wählbar sein, wenn sie nicht gewählt werden. Ob es sich um ein öffentliches Amt handelt, ist unklar (für Amtsfähigkeit gilt grob das Selbe wie für Wählbarkeit).
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Aber dafür wohl nicht notwendig, soweit das überhaupt die Zielgruppe erreicht. Grundlage des Erfolgs ist einfach, im Gespräch zu bleiben, solang die Nachfrage im Prinzip vorhanden ist.
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Der praktische Unterschied ist wohl gering, weil die entsprechenden Formate von den heute noch mobilisierbaren Wählern eh nicht konsumiert werden. Bloßes Berichten bewirkt den Werbeeffekt ziemlich genauso; die Wertungen schaffen sie schon selber.
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Ich hab vor > 40 Jahren auch fast nichts gelernt, was ich nicht schon vorher gewusst hätte. Damals war es halt auch noch nicht nur Geschichte, weil noch genügend aus der Zeit gelebt haben, und neue Erkenntnisse haben auch noch einen Nachrichtenwert gehabt.
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Die Schärfe der Landesgrenzen ist allerdings erstaunlich, und zwar teils auch da, wo sie neu waren (wobei die zwischen MV und BB damals noch anders war und dann eher schlechter passt). Spricht für die Landeslisten, aber Genscher scheint nur in NRW kandidiert zu haben.
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Womöglich nicht obwohl, sondern gerade deswegen. Dass es auch andere mögliche Gründe gibt, ist mir bewusst, aber man sollte bei sowas besser nicht zu voreilig in eine Richtung schließen. Solche Bedingungen scheinen zumindest zum Kippen anfällig zu sein.
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Nein, Maßstab ist der Bundesdurchschnitt (nicht nur im BWahlG, sondern auch seitens des BVerfG). Das war in Bremen schon früher schwierig, wie es noch nahe 2.5 war.
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Weil es vorallem bei Idealansprüchen zwischen 2.3 und 2.55 unmöglich ist, innerhalb ±15% zu bleiben.

Dabei fällt mir aber auf, dass im Saarland schon 299 nicht mehr einteilbar sein werden, wenn es nach der nächsten Bundestagswahl den 4. Wahlkreis knapp verliert (Anspruch derzeit etwa 3.6).